Moin Hansafans,
am Mittwoch den 29.07.2015, folgte der bereits siebte Verhandlungstag gegen unser Mitglied vor dem Landgericht Rostock. Hier kam zunächst die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zum Antrag der Verteidigung, hinsichtlich der Freigabe des gesamten Videomaterials, zu dem Ergebnis, dass dieser unzulässig und das Gericht nicht zur Bereitstellung des gesamten Materials verpflichtet sei.
Sodann wurden zwei leitenden Polizeibeamten Videoaufnahmen des Spiels gegen RB Leipzig vorgeführt. Ein wirklicher Erkenntnisgewinn erfolgte daraus jedoch nicht.
Nach einer Pause reichte die Staatsanwaltschaft dann Aufnahmen vom Spiel gegen Saarbrücken ein. Diese sollen den Angeklagten und zwei weitere Personen in Nahaufnahme zeigen und wurden daraufhin zu den Akten genommen...



