BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Sechs

Moin Hansafans,

am Montag den 27.07.2015 wurde der Prozess gegen unser BWRH-Mitglied am Landgericht in Rostock fortgesetzt. Wie bereits bei den vorherigen Verhandlungstagen, erschienen neben zahlreichen Zuschauern ebenfalls wieder Polizei und Presse im Verhandlungssaal.

Bevor die Hauptverhandlung um neun Uhr jedoch richtig beginnen konnte, wurde sie auch schon wieder unterbrochen. Grund hierfür: der Verteidigung wurden Unterlagen zur Begründung einer am vorausgegangenem Wochenende durchgeführten Zellendurchsuchung beim Angeklagten in der JVA Waldeck ausgehändigt. Da diese Durchsuchung im Zusammenhang mit Vorwürfen steht, dass der Angeklagte persönlichen Zorn gegenüber einzelnen am Prozess Beteiligten hege, ließ er über seine Verteidigung erklären, dass dies nicht zutreffe und er sich gegen solche Vorwürfe verwahre.

Wie wir im letzten Artikel bereits berichtet haben, versuchte die Verteidigung bereits vor Prozessbeginn an das gesamte Videomaterial des Einsatztages vom 29.11.2014 zu kommen, da für den Tatvorwurf bislang nur Zusammenschnitte, die von der Polizei ausgewählt wurden, für die Belastung des Angeklagten herangezogen und auch bisher den Zeugen gezeigt wurden. DVDs mit dem entsprechenden Videomaterial wurden daraufhin an diesem Prozesstag der Verteidigung ausgehändigt.

Nach der Unterbrechung wurden zunächst dem gesamten Gericht zusammenhängende Videosequenzen vorgespielt, die den Angeklagten bei den Vergehen rund um das Heimspiel gegen die SG Dynamo Dresden zeigen sollen. Daraufhin stellte die Verteidigung des Angeklagten einen Antrag und führte mittels ausgedruckter Standbilder dem Gericht vor Augen, dass die Beweislast auf Grund vieler im Stadion und in Stadionnähe befindlicher Personen mit ähnlichen Kleidungsmerkmalen – schwarze Jacke, dunkelblaue Jeans, schwarze Adidas „Samba“ Sneaker – dürftig sei und daher für die Belastung ihres Mandanten nicht haltbar ist.

Im Anschluss folgte die Vernehmung des Hauptbelastungszeugen, der gleichzeitiger Nebenkläger ist. Während seines Einsatzes innerhalb der BFE M-V war er Zeuge der zwei ersten Steinwürfe am Fuße der Treppen zu Block 22/21 und einige Minuten später Geschädigter durch den Steinwurf von der Empore auf den Umlauf. Nach der Beschreibung der Geschehnisse und Nachfragen bezüglich des Ausmaßes seiner Verletzung und seiner an der Verletzungsstelle standardmäßigen Ausrüstung, schlingerten die Aussagen über den Zeitpunkt der Anzeigenstellung und einer gleichzeitigen Sichtung des Materials zunehmend umher. Auch wurden die Aussagen auf Nachfrage über den psychischen Zustand und die nach dem Einsatz bestrittene Lebensführung, die Frage nach der Diensteinsatzfähigkeit und vollzogenen Freizeitaktivitäten oft erst nach mehrmaliger Nachfrage der Verteidigung eindeutig beantwortet.

Nach diesem Zeuge wurde der Polizeiarzt, der dem Zeugen nach dem Diensteinsatz ein ärztliches Attest zur Verletzung ausstellte, befragt. Im Laufe der Vernehmung zeigte sich dabei, dass die Aussagen des Zeugen über seine Verletzungen, die Nachbehandlung und die Dienstfähigkeit nicht mit den Aussagen und der damaligen Einschätzung und Empfehlung des Arztes zum Krankheitszustand übereinstimmten.

Abschließend wurde ein weiterer Polizist vernommen, der am selben Tag für die gleiche Einheit die Aufgabe des Filmens zur Beweissicherung übernommen hatte und mit dem ersten Zeugen zusammen in einem Team arbeitet. Nach der Schilderung der Ereignisse aus seiner Sicht wurde es zunehmend hitzig, als es um die Führung der Beweisaufnahme und der Beweislast ging. So wurde offenbar, dass dieser Zeuge nicht nur derjenige war, der für die Gerichtsverhandlung die einzelnen Videosequenzen zusammengeschnitten hatte, sondern auch, dass er bereits bei der Sichtung und somit der Beweisführung sich auf die These versteifte, dass es sich im Fall der drei Steinwürfe jedes Mal um ein und denselben Täter handele. Dies löste bei der Verteidigung berechtigte Nachfragen aus, wie er denn trotz unterschiedlicher Merkmale der Person – mal waren die Schuhe erkennbar, mal nicht; die Jacke ist zwischenzeitlich eine andere und auch die Vermummung wechselt – auf die Idee käme, dass es jedes Mal die gleiche Person gewesen sei.

BWRH-Mitglied vor Gericht – 4. und 5. Verhandlungstag
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Drei
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Zwei

BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Eins
C wie Kompetenz / C wie Zuständigkeit – Die BWRH kritisiert Äußerungen des Landesinnenministers Caffier

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe