Hallo Hansafans,
nach der Aussetzung des Verfahrens am dritten Verhandlungstag musste die Verhandlung von vorn beginnen. Am Freitag, den 17.07.2015 ging es erneut los. Das Gericht war diesmal mit zwei neuen Schöffinnen besetzt. Ebenso hatte es auch einen Ergänzungsschöffen benannt, jedoch dies der Verteidigung nicht fristgemäß mitgeteilt, was von ihr gerügt wurde. Die Verhandlung wurde erneut über mehrere Stunden unterbrochen, ohne dass ein Grund ersichtlich war. Gegen 15:30 Uhr wurde die Verhandlung dann fortgesetzt. Die Verteidigung rügte dann wie am dritten Verhandlungstag erneut die Gerichtsbesetzung, indem sie darlegte, dass die Schöffenauslosung der Schöffenpaare grundsätzlich nicht gesetzmäßig erfolgt ist und daher die jetzigen Schöffen auch nicht die gesetzlichen Richter sein können. Daraufhin hat das Gericht den Verhandlungstag für beendet erklärt und angekündigt, zu dieser Frage am nächsten Verhandlungstag zu entscheiden.
Am Montag, den 20.07.2015 war dann gleich der nächste Verhandlungstag. Wieder waren zahlreich Zuschauer und Pressevertreter erschienen, auch Polizisten beobachteten die Verhandlung. Der Angeklagte wurde an diesem Prozesstag ohne Fußfesseln in den Verhandlungssaal geführt, musste diese jedoch in den Pausen tragen.
Das Gericht entschied zunächst, dass die Schöffenwahl ordnungsgemäß erfolgt sei. Die Rüge der Verteidigung, die Schöffenwahl leide unter grundsätzlichen Fehlern, hat das Gericht als unbegründet zurückgewiesen. Diese Frage wird wohl noch in einem Rechtsmittelverfahren endgültig zu klären sein, was bedeuten könnte, dass ein eventueller Schuldspruch später wieder aufgehoben werden müsste.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas die Anklageanschrift. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, beim Heimspiel am 29.11.2014 gegen Dynamo Dresden im Ostseestadion bei drei Taten Steine auf Polizeieinsatzkräfte geworfen zu haben, einmal zwei, einmal vier und einmal einen größeren Stein. Diese Tat wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Totschlag, weil der Wurf aus relativ geringer Entfernung von schräg oben erfolgte. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage erhoben, die ebenfalls in diesem Verfahren mitverhandelt wird. Mit dieser wird dem Angeklagten weiter vorgehalten, beim Heimspiel gegen RB Leipzig am 27.04.2014 im Ostseestadion ebenfalls gefährliche Körperverletzungen begangen zu haben. Er soll zu unterschiedlichen Zeiten einen Stein geworfen, Reizgas versprüht und dann noch einen Stein geworfen haben.
Beide Anklagen beruhen im Wesentlichen auf der Auswertung von Videomaterial, nach der der Angeklagte jeweils der gesuchte Täter sein soll.
Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt erklären, dass er die Vorwürfe bestreitet und sich in der weiteren Verhandlung nicht zur Sache einlassen wird.
Danach haben drei Polizisten ihre Aussage gemacht. Sie berichteten, dass sie beim Spiel gegen Dresden jeweils von einem Stein getroffen wurden, zwei Polizisten im Bereich vor der Südtribüne, ein Polizist im Umlauf in der Tribüne. Alle drei Zeugen konnten nur Mutmaßungen aufstellen, ob es sich bei dem Werfer um den Angeklagten gehandelt hat. Dazu wurde das Videomaterial zu den Taten vorgeführt. Die Zeugen konnten sich jeweils bezeichnen. Als Täter war eine schwarz gekleidete, vermummte Person ohne besondere individuelle Merkmale zu sehen. Zu den Verletzungen befragt, erklärten die Zeugen entweder keinen Schmerz oder einen leichten Druckschmerz verspürt zu haben. Sie trugen eine bei Einsätzen übliche Schutzausrüstung.
Die Verteidigung erklärte danach erneut, dass sie sämtliches Videomaterial der Polizei und die Videos, die von den Überwachungskameras im Stadion aufgenommen wurden, zur Verfügung gestellt haben will. Wenn Verhandlungsgegenstand nur das von der Polizei zusammengeschnittene Material sei, könne nicht von einem fairen Verfahren gesprochen werden. Schließlich wolle die Verteidigung selbst prüfen können, ob auf den weiteren Aufnahmen nicht auch für den Angeklagten entlastende Beweise zu finden seien, er zum Beispiel als Zuschauer auf der Tribüne zu erkennen sei. Warum dies bislang nicht selbstverständlich geschehen ist, ist nicht nachvollziehbar.
Die nächsten Verhandlungstermine sind am 27.07., 30.07. und am 31.07.2015.
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Drei
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Zwei
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Eins
C wie Kompetenz / C wie Zuständigkeit – Die BWRH kritisiert Äußerungen des Landesinnenministers Caffier
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe