BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Sieben

Moin Hansafans,

am Mittwoch den 29.07.2015, folgte der bereits siebte Verhandlungstag gegen unser Mitglied vor dem Landgericht Rostock. Hier kam zunächst die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zum Antrag der Verteidigung, hinsichtlich der Freigabe des gesamten Videomaterials, zu dem Ergebnis, dass dieser unzulässig und das Gericht nicht zur Bereitstellung des gesamten Materials verpflichtet sei.

Sodann wurden zwei leitenden Polizeibeamten Videoaufnahmen des Spiels gegen RB Leipzig vorgeführt. Ein wirklicher Erkenntnisgewinn erfolgte daraus jedoch nicht.
Nach einer Pause reichte die Staatsanwaltschaft dann Aufnahmen vom Spiel gegen Saarbrücken ein. Diese sollen den Angeklagten und zwei weitere Personen in Nahaufnahme zeigen und wurden daraufhin zu den Akten genommen. Anschließend wurde auf Antrag der Verteidigung die Vernehmung eines Sachverständigen verschoben, da diesem für sein Gutachten nicht das vollständige Videomaterial zur Verfügung gestellt worden ist.

Es wurde dann ein weiterer Polizeibeamter gehört, welcher beim Spiel gegen RB Leipzig von einem Steinwurf getroffen wurde. Zur Aufklärung konnte diese Zeuge allerdings nicht allzu viel beitragen, da er mehrheitlich nur den Ablauf des Einsatzes schilderte.

Dann wurde ein Sachverständiger der Dekra befragt. Dieser war damit beauftragt, die Geschwindigkeit des Steinwurfes auf den Geschädigten und Nebenkläger H. zu ermitteln. Die Vernehmung des Zeugen wirkte zunehmend diffus, da die Kammer und die Staatsanwalt des Öfteren Suggestivfragen zu Möglichkeiten und der Schwere der Verletzung bei einem potentiellen Aufprall des Steins auf dem Kopf/ Helm stellten. Der Zeuge musste mehrmals deutlich machen, dass er Sachverständiger und kein medizinischer Gutachter ist.

Abschließend wurde ein Experte vom LKA Hamburg nach einer Lichtbildanalyse zu der Frage vernommen, ob es sich bei der vermummten Person auf den Aufnahmen zum Spiel gegen Dresden um den Angeklagten handeln würde. Der Zeuge konnte allerding nur eine geringe Übereinstimmung feststellen. Nach seiner Auffassung sei es zwar möglich, dass es sich bei den gezeigten Personen um eine identische Person handelt. Dass der Angeklagte der Täter sei, ist damit aber weder sehr wahrscheinlich, noch überhaupt wahrscheinlich, so der Zeuge zu den Einteilungen der Kategorien.

Damit endete der bislang siebte Verhandlungstag. Auch heute waren wieder zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal vertreten.

BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Sechs
BWRH-Mitglied vor Gericht – 4. und 5. Verhandlungstag
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Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe