Hallo Hansafans,
am 19.11. 2015 fand der Prozess gegen unser Mitglied seine Fortsetzung.
Zunächst war die Verlobte des Angeklagten als Zeugin geladen. Als solche machte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Es folgte ein Sachverständiger, der damit beauftragt war, anhand des vorliegenden Bildmaterials festzustellen, welche Bekleidungsstücke der oder die Täter trugen. Durch das Gutachten sollte Klarheit in die Frage gebracht werden, wie viele verschiedene Personen die vorgeworfenen Straftaten begangen haben könnten.
Der Sachverständige konnte oder wollte mit dem zur Verfügung stehenden Material dazu jedoch keine Aussage treffen. Möglich schien ihm eine Einzeltäterschaft durchaus...
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