Klage gegen Pfefferspray-Einsatz bei Fußballspielen – Wir unterstützen die Rot-Schwarze Hilfe Nürnberg

Hallo Hansafans,

das Pfefferspray ist seit Jahren ein hoch frequentiertes Arbeitsinstrument des Polizeibeamten bei Fußballspielen. Es gibt wohl kaum einen Fußballfan, der regelmäßig zu Spielen geht und noch keinen Einsatz dieses chemischen Kampfstoffes miterlebt hat. Die alten Hasen unter uns kennen noch den guten alten Tonfa oder Gummiknüppel, mit denen die Beamten früher Gefahrensituationen auflösten oder sich verteidigten. Wer von den Jüngeren allerdings den Tonfa mal im Einsatz erlebt hat, kann schon etwas Besonderes erzählen.

Das Pfefferspray wurde ursprünglich als Distanzwaffe zum Selbstschutz der Beamten als letztes Mittel der Eigensicherung vor dem Schusswaffeneinsatz eingeführt. Es ist also laut Dienstvorschriften eine Defensivwaffe, die nur dann zum Einsatz kommen darf, wenn die eigene Sicherheit des Beamten gefährdet ist. In der Praxis hat sich jedoch bereits nach kurzer Zeit herauskristallisiert, dass damit sogenannte unfriedliche Mengen von Fußballfans auseinander getrieben werden können, ohne sich dabei selbst in eine direkte Auseinandersetzung begeben zu müssen. Darum wird das Zeug großflächig auf Menschenmengen geschossen und es kommt nicht selten vor, dass Fans aus kürzester Distanz, in unmittelbarer Verletzungsabsicht, das Pfefferspray direkt ins Gesicht gesprüht bekommen – was nach Dienstvorschriften natürlich ebenso verboten ist.

Das Pfefferspray hat sich kurz nach seiner Einführung von einer Defensivwaffe zu einer Angriffswaffe entwickelt, durch die es schnell mehr Verletzte gab, als durch alles Andere. Beim Einsatz der Schusswaffe besteht für die Beamten eine Dokumentationspflicht, beim Pfefferspray gibt es sie nicht. Entsprechend bedenkenlos setzen sie es ein. Die Erfahrung zeigt, dass das Pfefferspray allein schon wegen seiner unkontrollierbaren Wirkung und geringen Präzision nicht für den Einsatz mit Großgruppen von Menschen geeignet ist.

Die Rot-Schwarze Hilfe aus Nürnberg klagt gegen den Einsatz von Pfefferspray durch Polizeibeamte bei Fußballspielen. Ihr Argument: Wenn chemische Kampfstoffe in internationalen Konflikten seit 1972 nicht mehr eingesetzt werden dürfen, kann es nicht legal sein, dass ein Staat solche Stoffe gegen die eigenen Bürger einsetzt. (http://www.rot-schwarze-hilfe.de/downloads/sonstiges/presse.pdf)

Wir unterstützen diese Klage nicht nur finanziell, denn der Klagegegenstand geht alle Fußballfans in Deutschland an und könnte auch für uns Hansafans in Zukunft einiges ändern. Nürnberg vertritt mit dieser Klage unmittelbar die Interessen auch unserer Mitglieder, darum ist es für uns selbstverständlich uns an der Sache zu beteiligen. Wir wünschen der Rot-Schwarzen Hilfe viel Erfolg!

Blau-Weiß-Rote Hilfe