Im Januar 2014 erhielt Konrad Karausche (Name von der BWRH geändert) überraschend Post vom Amtsgericht Saarbrücken: ein Strafbefehl.
Hierin wurde ihm mitgeteilt, dass sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht in der Beurteilung einig wären, er habe nach dem Auswärtsspiel in Saarbrücken am 27.04.2013, bei einem Angriff von ca. 40 Saarbrücker Fans auf ca. 15 Hansafans, einen nicht ermittelten Saarbrücker geschlagen und getreten. Selbst als die Polizei anrückte, soll er nicht von seinem Opfer abgelassen haben. Das Amtsgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 1.000 €. Dies alles geschah, wie bereits beschrieben, im Strafbefehlsverfahren – also zunächst ohne Gerichtstermin.
Konrad wollte dies nicht akzeptieren, zumal er den k...
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