…eine durchaus vermeidbare Belastung der Staatskasse
Die in Sachen Fußball oft sehr eifrige Staatsanwaltschaft Rostock hatte im März 2014 Anklage gegen Eike Elritze, Fritz Flunder, Georg Gründling und Hans-Holger Hering (Namen geändert) erhoben. Alle vier sollen am 20.07.2013 nach dem Heimspiel gegen Holstein Kiel gemeinschaftlich mehrere Kieler Fans geschlagen und getreten sowie ihnen Fanschals und Trikots abgenommen haben. Dabei soll auch mindestens ein T-Shirt zerrissen worden sein.
Unsere Anwälte wurden beauftragt und nahmen Akteneinsicht. Dabei stellte sich heraus, dass nur zwei der geschädigten Kieler überhaupt vernommen worden waren. Beide hatten nach der Tat ausgesagt, dass sie die Angreifer nicht beschreiben und diese auch nicht wiedererkennen könnten. Allerdings berichtete einer der Geschädigten, dass er mit der Polizei dann an einer Gruppe Hansafans vorbeifuhr, die gerade selbst von der Polizei zur Kontrolle angehalten worden war. Da dieses Anhalten aus seiner Sicht nicht grundlos sein konnte, schlussfolgerte er, dass diese Gruppe mit seiner angezeigten Tat etwas zu tun haben müsste. Er teilte dies der Polizei mit: ausdrücklich als bloße Schlussfolgerung und ohne Wiedererkennung. Diese Unterscheidung war für Polizei und Staatsanwaltschaft wohl etwas zu spitzfindig. Obwohl der Anwalt von Eike Elritze bereits in einer schriftlichen Stellungnahme im November 2013 darauf hingewiesen hatte, dass es hier keine Wiedererkennung, sondern nur eine – für eine Anklage nicht ausreichende – Schlussfolgerung des Geschädigten gegeben habe, wurde dies ignoriert und Anklage erhoben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Rostock am 04.09.2014 bestätigten dann die beiden Kieler, dass sie von den vier anwesenden Angeklagten keinen wiedererkennen würden. Dabei blieben sie auch nach intensiver Befragung durch Staatsanwaltschaft und Gericht (Respekt! – Das hat man von anderen Zeugen trotz fehlender Wiedererkennung auch schon anders gehört!).
Daraufhin blieb dem Gericht nichts weiter übrig, als alle vier freizusprechen und der Staatskasse sämtliche Kosten aufzuerlegen. Das Urteil wurde noch am gleichen Tage rechtskräftig.
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock