Hallo Hansafans,
am Dienstag, den 08.04.2014 wird vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht ein Fall verhandelt, in dem ein Mitglied der Rostocker Fanszene der Kläger ist. Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland. Es geht dort um eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei, wie sie uns schon seit Jahren zu jedem Spiel bekanntgegeben wird, wenn wir den Spielort mit dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr erreichen können. Also die WET-Touren. Durch diese Allgemeinverfügung wurde damals allen mit der Bahn nach Dortmund Reisenden verboten, Alkohol zu trinken oder auch nur dabeizuhaben.
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