Hallo Hansafans,
am Dienstag, den 08.04.2014 wird vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht ein Fall verhandelt, in dem ein Mitglied der Rostocker Fanszene der Kläger ist. Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland. Es geht dort um eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei, wie sie uns schon seit Jahren zu jedem Spiel bekanntgegeben wird, wenn wir den Spielort mit dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr erreichen können. Also die WET-Touren. Durch diese Allgemeinverfügung wurde damals allen mit der Bahn nach Dortmund Reisenden verboten, Alkohol zu trinken oder auch nur dabeizuhaben. Der Rostocker Kläger hat bereits im Oktober 2012 gegen die Allgemeinverfügung Widerspruch eingelegt. Dieser wurde ebenso abgewiesen wie das einstweilige Rechtsschutzbegehren. Nun hat das Gericht den Kläger und die Beklagte zum 08.04.2014 zu einer mündlichen Verhandlung geladen, um die Hauptsache aus dem Oktober 2012 zur Entscheidung zu bringen.
Falls jemand von euch Interesse daran hat, sich eine solche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht einmal anzuhören, kann er oder sie sich gerne bei uns per Mail melden, um gegebenenfalls mit uns gemeinsam nach Schleswig zu fahren. Uns liegen Klage und Klageerwiderung vor und wir könnten diese interessierten Mitgliedern vor dem Termin kurz vorstellen und einen kleinen Überblick über die verschiedenen verwaltungsrechtlichen Verfahren geben. Zwar ist an diesem Tag noch nicht mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen, dennoch wird man einen Einblick erhalten, welche Gewichtung die Justiz den verschiedenen Ansichten von Kläger und Beklagter beimisst.
Hanseatische Grüße
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe