Hallo Hansafans,
bereits Ende August durften wir berichten, dass das Verwaltungsgericht Schwerin die Maßnahmen der Rostocker Polizei gegen zwei, zu diesem Zeitpunkt noch minderjährige Hansafans, Anfang September 2014 für rechtswidrig erklärte. Die beiden Jungs waren auf dem Weg zum Ostseestadion von der Polizei aufgegriffen und durchsucht worden. Weil man bei ihnen Schlauschals gefunden hatte, wurden sie kurzerhand in einem Gefangenentransporter auf das Polizeirevier in die Blücherstraße gebracht. Trotz direkt vor Ort, noch vor dem Abtransport, eingebrachter Einwände von Vertretern der BWRH, die darauf hinwiesen, dass die angedachten Maßnahmen mit Sicherheit unverhältnismäßig und rechtswidrig wären, ließen sich die Beamten nicht von ihrem Plan abbringen...
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