BWRH-Mitglied vor Gericht – 12. und 13. Verhandlungstag

Hallo Hansafans,

nachdem am Montag, den 5. Oktober 2015 ein neuer Verhandlungstag im Verfahren gegen unser Mitglied zu Ende gegangen war, bei dem vergleichsweise kurz ein weiterer Polizeibeamter als Zeuge vernommen wurde, folgte am Mittwoch, den 7. Oktober 2015 der nächste Prozesstag. Erneut waren viele Zuschauer zugegen. Das Prozedere des Abkopierens von Besucherpersonalausweisen durch Justizbeamte fand seinen Fortgang. Die vorher zumindest teilweise Verringerung der Anzahl der zur „Absicherung“ des Gerichtsgebäudes abgestellten Polizeibeamten wurde wieder aufgehoben. Anstelle dessen war die Anzahl wieder erhöht worden.

Als Zeuge geladen war der bereits während des elften Verhandlungstages vernommene Thomas C., der während einer gemeinsamen Haftzeit mit dem Angeklagten etwas zu dessen Person und von den vermeintlichen Taten erfahren haben will. Nachdem der Vorsitzende Richter zu Beginn noch einige seiner von der letzten Vernehmung verbliebenen Nachfragen stellte, folgten im Anschluss der Oberstaatsanwalt und der Anwalt des Nebenklägers sowie die Verteidigung mit der Befragung des 45-jährigen Zeugen.

Ähnlich wie bereits während des elften Prozesstages, war es nur sehr schwer möglich, den bemüht, teils aufgesetzt wirkend, eloquenten Ausführungen des Zeugen zu folgen, da diese in aller Regel unpräzise waren und keiner erkennbaren Logik entsprachen. Teilweise wirkten die Aussagen schlichtweg wirr auf den Beobachter. Nicht nur bei den Zuschauern, sondern auch bei den Justiz- und Polizeibeamten, ebenso wie dem Gericht, konnten Reaktionen zwischen Kopfschütteln und Fassungslosigkeit bis hin zu Amüsiertheit und Gelächter beobachtet werden. Im Kern ging es bei der Befragung des Zeugen darum, herauszustellen, inwieweit seine Aussagen glaubhaft oder nicht glaubhaft bzw. widersprüchlich sind. Die Anklage stellte Thomas C. die Fragen so, dass sie möglichst mit vorherigen Aussagen und Beweisen den vermeintlichen Tathergang bestätigten, während die Verteidigung versuchte die Unglaubwürdigkeit des Zeugen herauszustellen. Beiden gelang dies nur in sehr begrenztem Maße, da die teilweise widersprüchlichen Angaben, wenn sie denn mal konkret wurden, stets von Relativierungen gefolgt waren. Eine wirkliche Verlässlichkeit auf die Aussagen des Zeugen konnte nicht bewiesen werden, obwohl die Fragen mit fortlaufender Dauer und deutlich werdender Genervtheit des jeweils Fragenden teilweise „kinderfreundlich“ gestellt wurden.

Beispielsweise gab der Zeuge auf seine Motivation im Verfahren auszusagen angesprochen an, dass er dies aus „moralisch-ethischen“ Gründen tun würde und um sich keiner vermeintlichen Strafvereitelung schuldig zu machen. Auf die Nachfrage der Verteidgung hin, warum er sich erst einige Monate nach den vermeintlich belastenden Gesprächen mit dem Angeklagten gemeldet hatte, antwortete der Zeuge, dass er keine Lust und Zeit gehabt hätte. „No Time“, so C.. Die ersten Unterhaltungen mit dem Angeklagten hatten nach Aussage des Zeugen zu Beginn des Januars 2015 stattgefunden. Der 45-jährige Mann wäre vorher mit seinem eigenen Revisions-bzw. Beschwerdeverfahren beschäftigt gewesen und hätte die Informationen aus den vermeintlichen Gesprächen mit dem Angeklagten erst nach Unterhaltungen mit seinem Anwalt und seinem Seelsorger richtig verarbeiten können. Erst im Anschluss hieran entschloss sich der Zeuge an das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu schreiben. Auf die Motivation hin angesprochen, an das Justizministerium zu schreiben, gab der Zeuge wiederum zu Protokoll: „Ein Kugelschreiber und Papier. Des Weiteren Briefpapier und eine Briefmarke. Da muss ich ganz menschlich antworten.“ Die Befragung seines Anwalts und Seelsorgers durch die Verteidiger des Angeklagten lehnte der Zeuge mit Verweis auf ihre Verschwiegenheitspflicht ab, nachdem der Vorsitzende Richter ihn eindringlich auf dieses Recht aufmerksam gemacht hatte.

Im Laufe der Befragung Thomas C.´s durch die Verteidigung wurden einige Informationen zu seiner Person bekannt. So verbüßt der Zeuge eine dreijährige Haftstrafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Er hatte eine Plantage betrieben und wurde im Besitz von 1,86 Kg Marihuana festgenommen. Gewusst hatte er von diesem Besitz nach eigener Aussage nicht. Auf die Nachfrage der Verteidigung hin, ob er jemals Drogen konsumiert hätte, antwortete er: „Nein. Niemals.“ Von der Verteidigung zu politischen Aktivitäten befragt, antwortete Thomas C., dass er für die FDP in Kiel als Wahlkampfhelfer tätig gewesen sei, 1995 jedoch aufgrund des zu Beginn des Jahres stattgefundenen Erbebens in Kobe/Japan, ausgetreten sei. Eigenen Angaben zufolge war C. bei der damaligen Festnahme von mehreren Polizeibeamten misshandelt worden. Sie hätten ihm mehrmals einen Schlüssel aus der Hand geschlagen, ihn mit dem Kopf gegen eine Wand gehauen, seinen Rücken, Knöchel und Schädel mehrmals geschlagen und vier seiner Zähne seien geschädigt worden. Er hatte Angst gehabt, erschossen zu werden, da die Polizeibeamten die Dienstwaffe gezogen gehabt hätten, so der Zeuge weiter. Bezüglich vorhandener Belege dieser Misshandlungen in den nachfolgenden Strafverfahren oder ob diese Vorwürfe vor Gericht thematisiert wurden, gab es nur widersprüchliche Aussagen. Angeblich seien diese und seine Verletzungen protokolliert worden, was so nicht bewiesen werden konnte.

Nach der Entlassung Thomas C.´s aus dem Zeugenstand endete der dreizehnte Prozesstag. Der nächste Verhandlungstag findet am Montag, den 19. Oktober 2015 gegen 09:00 Uhr statt.

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