BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Vierzehn

Hallo Hansafans,

am Freitag, den 09.10. 2015 wurde zum 14. Mal in der Sache gegen unser Mitglied verhandelt. Es sollten fünf Zeugen gehört werden. Darunter drei Polizeibeamte, der Kapitän des Stena-Line Schiffes „Mecklenburg-Vorpommern“, auf dem der Angeklagte bis zu seiner Festnahme als zweiter Offizier gearbeitet hat und ein Hansafan.

Im großen Saal des Landgerichts in der August-Bebel-Straße in Rostock fanden sich erneut zahlreiche Besucher ein, die sich wie immer in diesem Verfahren vor dem Betreten des Gerichtssaals dem Kontrollprozedere (Ausweiskopie und Metalldetektor) unterziehen mussten. Zu Beginn der Verhandlung stellte die Verteidigung einen Antrag, die in das Verfahren des bisher eindeutig spektakulärsten Zeugen Thomas C. involvierten Beamten zu laden. Der Wahlverteidiger des Angeklagten zitierte markante Stellen aus der Verfahrensakte C.’s. Es ergebe sich, so die Verteidigung, gemeinsam mit den Aussagen, die C. in diesem Verfahren gemacht hatte, ein deutliches Bild, wonach „C.‘ ein offenbar gestörtes Verhältnis zur Wahrheit oder vielleicht sogar zur „Wirklichkeit“ hätte. Die Polizeibeamten sollen nun bestätigen, dass Thomas C. bereits vielfach auch in seinem eigenen Verfahren gelogen hat.

Anschließend wurde der erste Zeuge gehört. Der Beamte der Bundespolizei sollte bestätigen, dass unser Mitglied in seiner Funktion als zweiter Offizier der „Mecklenburg-Vorpommern“ im Sommer 2014 eine geplante Abschiebung einer syrischen Frau sabotiert hatte. Er bestätigte, dass er in dem besagten Fall Kontakt mit dem Angeklagten gehabt hätte. Er habe ihm, seiner Order gemäß, die Frau am Fährterminal übergeben. Kurze Zeit später habe er die Frau in einem Shuttlebus der Crew beim Verlassen des Terminalbereiches gesehen und daraufhin den Bus angehalten. Die Frau sei wohl zur Tarnung mit einer Crew-Warnweste bekleidet gewesen. Der Angeklagte habe die Beamten beim Betreten des Busses angeblich mit den Worten „Was wollt ihr hier?“ begrüßt. Auf die suggestive Nachfrage des Vorsitzenden Richters: „Hat er das denn aggressiv gesagt?“, entgegnete der Polizeibeamte: „Nein, das war ganz normal.“
Wir rätselten nach der Vernehmung, was dieser Zeuge zur Wahrheitsfindung in diesem Verfahren hätte beitragen können und kamen zu dem Ergebnis, dass hier offenbar die vermeintlich behörden- und staatsfeindliche Gesinnung des Angeklagten sowie seine angebliche Neigung, Regeln und Gesetze nicht zu befolgen, herausgearbeitet werden sollte. Wir fragen uns, wann seine Kindergartenerzieherin bestätigen soll, dass er damals immer schon den anderen Kindern das Kompott geklaut hat. Die Aussagen des Polizeibeamten ergeben erst nach der Vernehmung des Schiffkapitäns ein klares Bild. Darum werden wir weiter unten im Text erneut auf diesen Zeugen Bezug nehmen.

Der zweite Zeuge, der seit vier Jahren Szenekundiger Beamter (SKB) ist und sich darum hauptamtlich mit der Rostocker Fußballszene beschäftigt, sagte aus, dass er den Angeklagten noch nie gesehen hätte und ihn folglich auch nicht der vermeintlichen „Problemklientel“ der Hansafans zurechne, da er meine, jeden dieser „Problemfans“ zu kennen. Nachdem ihm ein Video gezeigt wurde, dass den Angeklagten mehrere Stunden vor der Tat zeigen soll, bestätigte der SKB, jetzt wo er ihn hier im Gerichtssaal sehe, müsse man sagen, dass eine gewisse Ähnlichkeit durchaus vorhanden sei. Die Information, dass es sich bei der abgebildeten Person um den Angeklagten handele, habe er jedoch zuvor nur von einem Kollegen erhalten.

Der dritte Zeuge war ein Beamter der Beweismittelsicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Mecklenburg Vorpommerns. Er tat am 29.11. 2014 beim Hansaspiel gegen Dresden im Bereich zwischen Gästeblock und Südtribüne seinen Dienst. Der Zeuge war auch ein knappes Jahr nach den Vorfällen in der Lage aus der Erinnerung seiner eigenen Beobachtungen heraus, zu bestätigen, was man letztlich auf den Videos zu sehen bekam. Eine schlanke, vermutlich männliche, mit einer Sturmhaube vermummte Person mit schwarzer Jacke und dunkelblauer Jeans, die in mehreren Fällen Polizisten mit Steinen beworfen haben soll. Dass es immer ein und dieselbe Person gewesen sei, sei ihm in dem Moment vollkommen klar gewesen. Sein Erinnerungsvermögen erstaunte uns durchaus, nachdem er angab, seinen Bericht erst über eine Woche nach dem Spiel geschrieben zu haben, weil er auf Grund vieler weiterer Einsätze vorher nicht dazu gekommen war. Immer dann, wenn es um etwas ging, was nicht auf Videos zu sehen war, geriet der Zeuge allerdings ins Schlingern.

Nach der Mittagspause wurde der Kapitän des Fährschiffs „Mecklenburg-Vorpommern“ gehört. Dieser gab an, den Angeklagten als introvertierten, pflichtbewussten Typen kennengelernt zu haben, der seine Arbeit immer akkurat erledigt hätte. Sein Verhältnis zum Angeklagten sei jedoch überwiegend dienstlicher Natur gewesen, da sie zwar regelmäßig, aber nur selten zusammen Dienst hatten. Die Abschiebung der Syrerin habe der Angeklagte auf seine Anweisung hin unterbunden. Er möge es nicht, wenn ihm die Polizei unangemeldet Personen auf sein Schiff bringt. Er sei für die Sicherheit aller Fahrgäste zuständig und wolle zumindest vorher wissen, ob er Personen in Schweden den Behörden übergeben soll. Besonders in Zeiten der sogar von der Bundeskanzlerin proklamierten Willkommenskultur für Flüchtlinge, ließ sich das Verhalten des Angeklagten nur schwer skandalisieren. Dies schien insbesondere den Vorsitzenden Richter sichtlich zu ärgern.

Als letzten Zeugen hörte das Gericht einen Hansafan, der eigenen Angaben zufolge seit ca. 30 Jahren zu Heim- und Auswärtsspielen fährt und auch bei den beiden Spielen an denen es zu den Vorfällen kam, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden, auf der Südtribüne war. Er gab an, dass es vor allem in den letzten Jahren häufiger zu Konflikten zwischen Fans und Polizei gekommen sei. Die Verantwortung dafür gab er auch Polizeieinheiten, die besonders häufig Fans aus nicht ersichtlichen Gründen gängelten und provozierten, woraus sich über die Jahre ein größeres Konfliktpotenzial ergeben hätte. Nachdem das Gericht und der Staatsanwalt ihre Fragen gestellt hatten, übergab der Vorsitzende das Fragerecht an die Verteidigung. Es kristallisierte sich heraus, dass der Zeuge beim Spiel im April gegen Leipzig den Polizeieinsatz auf der Südtribüne aus seiner subjektiven Sicht als unverhältnismäßig wahrgenommen habe. Er hätte zwar keinen Einblick in Polizeistrategien, aber wenn sogar Unbeteiligte sowie als solche kenntlich gemachte Vereins- und Fanvertreter Prügel kassieren und danach trotz blutenden Gesichts daran gehindert werden, sich von Sanitätern behandeln zu lassen, wäre eine Grenze überschritten, so der Zeuge. Auf die Frage hin, ob es denn Einheiten gebe, mit denen es besonders häufig zu Konflikten käme, gab er an, dass die BFE immer unkommunikativ und besonders konfliktfreudig sei. Die BFE ist eben jene Einheit, aus der der hauptgeschädigte Polizist kommt.

Zu den Tatvorwürfen wurde der Zeuge nicht befragt. Das allgemeine Bild, das er zeichnete, schien dem Vorsitzenden Richter jedoch nicht zu passen. So gab er an, nachdem die Verteidigung ihre Befragung des Zeugen beendet hatte, nun doch noch einmal einhaken zu müssen. Ob der Zeuge denn den Grund für den Polizeieinsatz überhaupt kenne, wollte der Vorsitzende daraufhin wissen. Der Zeuge gab an, dass er erst im Nachhinein erfahren habe, dass wohl eine Flasche von einem Hansafan in Richtung der Polizeibeamten geflogen sein soll. Der Vorsitzende Richter meinte die subjektive Wahrnehmung des Zeugen damit bereits ausreichend unglaubwürdig gemacht zu haben, ließ jedoch noch ein etwa zehnminütiges Randalevideo von den Geschehnissen rund um den Spieltag zeigen, ohne danach aber näher auf den vermeintlich falschen subjektiven Eindruck des Zeugen einzugehen.

Alles in allem haben wir spätestens nach den drei Verhandlungstagen in der letzten Woche deutlich den Eindruck, als hätte sich der Vorsitzende Richter längst auf die Schuld des Angeklagten festgelegt. Gesetze und Verfahrensrichtlinien sowie die Differenzierung zwischen Indizien und Beweisen werden in diesem Verfahren zunehmend unterhöhlt und zugunsten eines allgemeinen Eindrucks über das Leben des Angeklagten geopfert, der zumindest nicht ausschließt, dass er die ihm vorgeworfenen Taten auch begangen haben könnte. Zunehmend lässt der Vorsitzende auch die Mühe vermissen, zumindest den Anschein von Professionalität zu wahren. So entgleiten ihm zum Beispiel bei Zeugenaussagen, die seinem allgemeinen Bild vom Angeklagten widersprechen könnten, häufig die Gesichtszüge. Während der Oberstaatsanwalt durch Art und Inhalt seiner Fragen ein ehrliches Interesse an der Wahrheitsfindung vermuten lässt, stellt der Vorsitzende an allen entscheidenden Stellen beinahe ausschließlich Suggestivfragen, die den Zeugen die Antworten bereits in den Mund legen. Es ergibt sich für uns der Eindruck, dass Ankläger und Richter auf sehr merkwürdige Weise die Rollen tauschen und der Ankläger ab sofort anscheinend auf dem Stuhl des Vorsitzenden Richters Platz nimmt.

Wir halten euch in dieser Sache weiterhin auf dem Laufenden. Am 19. Oktober 2015 ab 9 Uhr wird das nächste Mal verhandelt.

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