BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag 24

Hallo Hansafans,

am Dienstag, den 23. Februar 2016 wurde zum 24. Mal im Prozess gegen unser Mitglied in Rostock verhandelt. Ein ehemaliger Mithäftling des Angeklagten war als Zeuge geladen und neues Videomaterial wurde vorgeführt.

Der Zeuge war von der Verteidigung während des 23. Verhandlungstages geladen worden, um bestätigen zu lassen, dass der Belastungszeuge C. die Akte des Angeklagten vor seiner Aussage im Prozess gelesen und demzufolge vor Gericht die Unwahrheit gesagt hatte. Über C., ebenfalls ein ehemaliger Mithäftling des Angeklagten, und dessen regelrechte „Auftritte“ hatten wir mehrfach berichtet.

Bei der Befragung durch das Gericht gab der Zeuge M. an, den Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu kennen, jedoch nicht zu wissen, warum er vorgeladen wurde. Sie hätten des Öfteren gemeinsam Café getrunken, da ihre Zellen nicht weit voneinander entfernt waren. „Tiefgründige“ Gespräche hätten sie dabei jedoch nicht geführt, so der 59-jährige weiter. Zudem erinnerte der Zeuge in der Befragung durch das Gericht, dass der Belastungszeuge C., welcher fortlaufend als „der Chinese“ bezeichnet wurde, eines Tages zu den beiden Häftlingen kam, um dem Angeklagten seine Akte zurückzugeben. Darüber, dass der Angeklagte seine Akte dem Anschein nach weitergegeben hatte, war M. seinerzeit recht verwundert, wie er darlegte. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters gab der Zeuge an, vor seiner derzeitigen Haftstrafe bereits fünf Jahre in Haft verbracht zu haben.

Die Nebenklage befragte den Zeugen nur dazu, ob er mit einem der den Angeklagten vertretenden Strafverteidiger bereits im Vorhinein Kontakt gehabt hatte, was dieser mit Verweis auf eine Vertretung in einer eigenen Strafsache bejahte. Die Verteidigung befragte ihn zu dem Foto eines Richters des Amtsgerichts Rostocks, welches in der JVA herumgegangen sein soll. Der Zeuge bestätigte während der Befragung, dass ein solches Foto, welches den Richter Strauß, nicht den Vorsitzenden Richter des Prozesses gegen unser Mitglied, auf einem Grillfest mit einem T-Shirt mit dem Aufdruck „Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ zeigt, existierte. Der gesamte Flur hätte es gesehen und es seien in etwa 20 – 30 Kopien herumgegangen, so M. weiter. Auch in der Presse wurde der Fall mittlerweile thematisiert.

Im Anschluss befragte das Gericht den Zeugen M. noch einmal. Dabei wurde offensichtlich, dass M. mehrfach die Unwahrheit gesagt hatte. Beim Verlesen des Strafregisters des Zeugen durch den Vorsitzenden Richter wurde deutlich, dass dieser nicht nur fünf Jahre, wie er angegeben hatte, sondern in etwa fünfzehn Jahre wegen unterschiedlicher, sich aber wiederholender Delikte, in Haft verbracht hatte. Im Anschluss verlas der Vorsitzende Richter die Besucherliste des Zeugen in Haft. Darauf angesprochen, gab der Zeuge an, dass der Angeklagte sowie einer seiner Verteidiger ihn dieses Jahr ein mal für etwa 90 Minuten wegen einer seiner Strafsachen in der Haftanstalt besucht hatten. Die Verteidigung erklärte nach der Entlassung M.´s aus dem Zeugenstand, dass sie ihn natürlich auch wegen der Verhandlung unseres Mitglieds besucht hatten und sich mit ihm dazu ausgetauscht hatten. Warum der Zeuge dies so nicht angab und es so darstellte, dass er nicht wisse, warum er vorgeladen wurde, sei ihnen schleierhaft, so die Verteidigung sichtlich verdutzt.

Nach einer Pause wurde die Verhandlung mit der Sichtung von Videomaterial fortgeführt, welches von der Verteidigung eingeführt wurde und Szenen vom Umlauf der Südtribüne beim Heimspiel gegen RB Leipzig im April 2014 zeigte. Nach dem Zeigen des dritten Ausschnitts, in welchem der letztliche Eskalationsauslöser, das Lösen und „aktiv“ werden eines einzelnen Polizisten aus der Staffel, vorgeführt wurde, gab die Verteidigung eine Erklärung ab. Sie zitierte den Leiter der Rostocker Polizeiinspektion, Michael Ebert aus einem Radio-Interview mit dem NDR am Morgen, in welchem dieser im Hinblick auf die Situation am Gästeblock beim Heimspiel gegen Aue darauf verwies, dass die Polizei allein deshalb schon keine Präsenz im Pufferblock der Südtribüne gezeigt hatte, da dies eine erhebliche Gefahr für Frauen, Kinder sowie Unbeteiligte bedeuten würde. Die Verteidigung führte aus, dass dies auch bereits im Jahr 2014 bekannt gewesen sein musste.

Während des Zeigens der verschiedenen Videos war es erneut der Vorsitzende Richter, der auf sich und sein merkwürdiges Verhalten „aufmerksam“ machte. Ohnehin auffällig dadurch, dass er während der Verhandlung mehrfach und grinsend „Blickwettbewerbe“ mit einzelnen Personen im Publikum führte sowie das Publikum mehrmals explizit ansprach und belehrte, lies er es sich zudem nicht nehmen, die Videos aus seiner persönlichen Sicht zu kommentieren und bewerten. Mehrfach unterstellte er der Verteidigung die Geschehnisse auf den Videos nicht richtig zu sehen bzw. sehen zu wollen und fügte vor jedem seiner Kommentare die Formulierung „Wenn man das denn sehen möchte,…“. Auf die Spitze trieb er es, als er der Verteidigung nach Betrachtung der Sequenz, in der der Auslöser der Auseinandersetzung auf dem Umlauf der Südtribüne zu sehen war, unterstellte, die Sequenz falsch zu deuten und nicht zu wollen, dass die Polizei Straftaten nachgehe. Erneut drängte sich dem Beobachter die Erkenntnis auf, dass der Vorsitzende Richter schon lange nicht mehr unbefangen im Prozess gegen unser Mitglied ist, sondern es sich dem Augenschein nach mittlerweile um eine persönliche Fehde für ihn handelt. Anders lässt sich das wiederholt unprofessionelle Auftreten für uns kaum noch erklären.

Zum Ende der Verhandlung wurden die nächsten Prozesstage bekanntgegeben. Am 10.03. um 9:30Uhr, 22.03. um 9:30Uhr, 29.03. 10Uhr, sowie 04.04., 11.04. und 13.04. 2016, jeweils um 9:30Uhr, wird weiter verhandelt.

BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag 23
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstage 20 bis 22
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