Hallo Hansafans,
Am Montag, den 14. September 2015 wurde ab 11 Uhr zum bereits elften Mal in der Strafsache gegen unser Mitglied verhandelt. Diesmal fanden sich erneut zahlreiche Beobachter im großen Saal des Landgerichts in der August-Bebel-Straße ein. Seitens des Gerichts scheint die „Angst vor Ausschreitungen“, wie es der Vorsitzende Richter formuliert hatte, ein wenig nachgelassen zu haben. So wurden zwar weiterhin alle Ausweise der Zuschauer kopiert, sowie Metalldetektoren und individuelle Personenkontrollen eingesetzt, doch hielt sich die Zahl, der zur Absicherung der Verhandlung eingesetzten Polizei- und Justizbeamten im Vergleich zu den vorangegangenen Verhandlungstagen in überschaubaren Grenzen.
Der Vorsitzende eröffnete die Verhandlung indem er bekannt gab, dass die JVA Waldeck selbst Beschwerde dagegen eingelegt hat, dass der Angeklagte seinen Laptop im Haftraum nutzen darf. Eine Justizbeamte gab telefonisch bekannt, dass der Angeklagte die Besucherräume von 08-11 und 13-15 Uhr nutzen könne und kann. Eine Entscheidung wird das Gericht dazu treffen.
Im Anschluss daran sollte es mit der Vernehmung des nächsten Zeugen weiter gehen. Dieser will während einer gemeinsamen Haftzeit mit dem Angeklagten von diesem etwas zu den vorgeworfenen Taten und dessen Person erfahren haben. Bevor der Zeuge gehört werden konnte, verwies die Verteidigung darauf, dass die Strafakte über den Zeugen unvollständig sei. Das Gericht vernachlässigte offensichtlich einmal mehr seine Pflicht, neue und für das Verfahren relevante Ermittlungsergebnisse der Verteidigung zur Verfügung zu stellen. Auf den Einwand des Wahlverteidigers hin, dass wichtige Teile der Aussage, die der Zeuge in seinem Verfahren gemacht hat, fehlen, entgegnete der Vorsitzende „flapsig“, dass er ja jetzt im Gericht die Akte einsehen könnte. Also wurde die Verhandlung daraufhin für eine halbe Stunde unterbrochen.
Was dann allerdings folgte, schien der Feder eines Drehbuchautoren zu entspringen, der gewöhnlich schlecht bezahlt von Barbara Salesch oder Co. seinen Lebensunterhalt bestreitet. Es ist uns schlicht nicht möglich, den Kern der Aussage pointiert zu formulieren, da uns die Angaben alles in allem sehr wirr erschienen. Der 45-jährige ehemalige Mitgefangene, der wegen Handels mit Betäubungsmitteln eine dreijährige Haftstrafe verbüßt, brachte es fertig Adolf Hitler, Schummeln beim Tischtennis und antifaschistischen Klassenkampf in einem Satz unterzubringen.
Ein Urteil darüber zu fällen, warum sich jemand, der nach eigener Aussage nichts mit den Behörden zu tun haben will und sich selbst für zu unrecht inhaftiert hält, auf einmal aus „ethisch-moralischen Gründen“ – wie er in der Verhandlung angab – von sich aus den Kontakt zu den Behörden suchen soll, bleibt jedem selbst überlassen. Insgesamt schienen alle Anwesenden, einschließlich der Polizei- und Justizbeamten auf Grund der grotesken Darbietung des Zeugen amüsiert bis fassungslos. Er scheint ein Mensch zu sein, der auf ein und dieselbe Frage innerhalb eines kurzen Gesprächs mehrere verschiedene Meinungen und Antworten parat hat.
Es bleibt jedoch abzuwarten wie das Gericht die Aussage des Zeugen nutzen wird. Bleibt es seiner Linie treu, die meist dem Motto folgte, „Selbst der unglaubwürdigste Zeuge ist mir recht, sofern er das aussagt, was ich hören will.“ oder erkennt es, insbesondere der Vorsitzende, dass es sich endgültig der Lächerlichkeit preisgeben würde, sofern es auch nur Details dieser Zeugenaussage für glaubwürdig hielte.
Die Vernehmung des Zeugen wurde aus terminlichen Gründen gegen 14:30 Uhr unterbrochen (Fortsetzung am 5. Oktober 9 Uhr). Dies geschah erneut nicht ohne einen unnötigen Streit zwischen dem Vorsitzenden Richter und dem Wahlverteidiger, der letztlich durch couragiertes Einschreiten des Oberstaatsanwaltes zu Gunsten der Verteidigung beigelegt werden konnte.
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Zehn
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Neun
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Acht
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Sieben
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Sechs
BWRH-Mitglied vor Gericht – 4. und 5. Verhandlungstag
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Drei
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Zwei
BWRH-Mitglied vor Gericht – Verhandlungstag Eins
C wie Kompetenz / C wie Zuständigkeit – Die BWRH kritisiert Äußerungen des Landesinnenministers Caffier
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