Vorgehen gegen Aufenthalts- und Betretungsverbot

Das Prozedere geht in die nächste Runde (hier die ersten Infos):

Ronny Plumps (Name geändert) hat mittlerweile Post von der Staatsanwaltschaft Hannover erhalten. Das gegen Ronny laufende Verfahren wegen Beleidung, was für ihn ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für die Stadt und das Spiel am 17.08.2013 zur Folge hatte, wird nach § 153a gegen Auflage eingestellt. Wenn er 100€ zahlt, wird die Sache zu den Akten gelegt. An sich alles kein Skandal. Sollten Beweise für die Beleidung vorliegen, ist dieses Prozedere durchaus rechtens und üblich. Fraglich bleibt weiterhin, ob eine Beleidigung eine derartige Gefahrenprognose rechtfertigt. Also ob Ronny, unter Berück-sichtigung aller Fakten (eventueller gewalttätiger Vorgeschichte, Stadionverboten, Vorstrafen etc.) mit Recht als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ eingestuft worden ist. Sollte sich herausstellen, dass dem nicht so ist, liegt der Verdacht nahe, dass es sich beim angeordneten Aufenthalts- und Betretungsverbot nicht um eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr handelt, sondern schlicht um polizeiliche Repression. Obwohl sich Ronny keiner Schuld bewusst ist, wird er die 100€ zahlen, denn für einen Widerspruch gegen diese Auflagen würden Anwaltskosten anfallen, die die 100€ mit Sicherheit übersteigen. Gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbot wird er trotzdem vorgehen.