Vorgehen gegen Aufenthalts- und Betretungsverbot

Das Osterfest auf dem Hauptbahnhof Hannover hatte, wie mittlerweile sicher die Meisten mitbekommen haben, für viele Hansafans ein juristisches Nachspiel. Damit ihr einmal einen Einblick in unsere Arbeit bekommt, möchten wir in dieser Sache einen Fall für euch dokumentieren.

Es handelt sich um einen Hansafan der seit vielen Jahren zu Auswärtsspielen unserer Mannschaft fährt. Gegen ihn verhängte die Polizeiinspektion Osnabrück, auf Grund einer Beleidung eines Polizisten, ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für das Stadionumfeld beim Spiel am 17.08.2013. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass von dem Betroffenen eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ ausgehe. Erstaunt und empört, da er sich in all den Jahren nie etwas zu Schulden kommen ließ, wandte sich der Hansafan an uns. Da uns nicht klar ist, wie man auf Grund einer Beleidung von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sprechen kann, werden wir mit Hilfe unserer Anwälte gegen diese Anordnung vorgehen. Wir werden euch über den weiteren Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden halten.

Polizeiliche Anordnung