Hallo Hansafans,
zuletzt hatten wir darüber informiert, dass die Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG-MV) doch noch nicht im Januar 2020 verabschiedet wird, wie lange kolportiert worden war. Am 11. März 2020 war es jedoch soweit und der Landtag in Schwerin verabschiedete das überarbeitete Polizeigesetz. Seit dem 05. Juni 2020 ist es nunmehr auch in Kraft getreten.
Während in den vergangenen Monaten vor allem die Corona-Pandemie im Vordergrund stand, möchten wir uns nun zum neuen SOG äußern, nachdem sich die Lage dem Anschein nach wieder etwas normalisiert hat und auch wieder für andere Themen Platz ist.
Rückblickend betrachtet muss festgehalten werden, dass eine Vielzahl von Neuerungen im SOG, die aus unserer Sicht verfassungsrechtlich verankerte Grundrechte einschränken und verletzen, nicht verhindert werden konnten. Dennoch, und das muss auch deutlichst hervorgehoben werden, konnte u.a. durch den Druck der Zivilgesellschaft, verschiedenster Gruppen und Menschen aus unserem schönen Bundesland, sowie nicht unerheblicherweise den Protest von uns Hansafans noch Schlimmeres verhindert werden. So schaffte es die teilweise Streichung des Richtervorbehalts beispielsweise gar nicht erst in den eingebrachten ersten Gesetzesentwurf im Landtag und auch das Ausreichen von „tatsächlichen Anhaltspunkten“ für den Einsatz massiver Überwachungsmethoden durch die Polizei konnte schließlich immerhin noch durch „Tatsachen“ ersetzt werden. Wenngleich dies womöglich auf den ersten Blick unerhebliche Feinheiten zu sein scheinen, können sie in unseren Augen doch einen erheblichen Unterschied ausmachen. Denn aus unserer Sicht besteht schon ein Unterschied darin, ob ein das Feindbild Fußballfan im Hinterkopf habender Polizist darüber entscheidet, ob die Wohnung eines Hansafans und womöglich unbeteiligte dritte Personen, wie Familienangehörige, über Staatstrojaner und Ähnliches überwacht werden, oder ein Richter zumindest noch mal drüber schaut, ob dies tatsächlich notwendig und angemessen ist. Und auch die Erforderlichkeit von „Tatsachen“ und eben nicht nur „tatsächlichen Anhaltspunkten“ dazu, dass derlei Maßnahmen durch die Polizei ergriffen bzw. gerechtfertigt werden können, muss gerade im bundesweiten Vergleich der Polizeigesetze als positiv eingeordnet werden. Denn so genügen der Polizei zumindest laut Gesetz nicht nur Vermutungen, um Personen oder Personengruppen zu durchsuchen und gegebenenfalls in Gewahrsam zu nehmen. Schließlich hat es der Begriff des sogenannten „Gefährders“ auch nicht in das SOG-MV geschafft, wie etwa in Bayern oder Sachsen. Dies lässt aus unserer Sicht durchaus den Rückschluss zu, dass der unermüdliche Protest sich letzten Endes doch ausgezahlt hat, egal ob im Stadion, auf der Straße oder im Gespräch mit Arbeitskollegen und Bekannten, die viel zu oft argumentieren, dass einem ja nichts passiere, wenn man sich ans Gesetz halte oder die Polizei schon ihre Gründe haben würde, wenn sie etwa mit Drohnen anlasslos eine Gruppe von Fußballfans filmt. Es zeigt, dass man doch einen Unterschied machen kann und eben nicht alles teilnahmslos über sich ergehen lassen muss.
Bei all dem bleibt es dennoch dabei, dass die Polizei durch die Neuerungen im SOG eine Vielzahl weitreichender Befugnisse erhalten hat, die weder sie, noch irgendwer sonst in Mecklenburg-Vorpommern braucht. Daher kann es also nicht nur heißen, sich rückblickend auf den kleinen Erfolgen auszuruhen, sondern muss nach vorne geschaut werden. Eine Klage gegen die Novelle des SOG vor dem Landesverfassungsgericht wird bereits vorbereitet und auch wir unterstützen diese natürlich. Der Protest muss aber auch darüber hinaus weitergehen, um hoffentlich noch weitere, aus unserer Sicht verfassungswidrige Neuerungen zu verhindern oder zumindest abzuschwächen.
Sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt, halten wir Euch weiterhin auf dem Laufenden.
NEIN ZUM SOG-MV!
Hanseatische Grüße,
Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock