Gewahrsam in Düsseldorf war rechtswidrig!

VG Düsseldorf: Gewahrsam in Düsseldorf war rechtswidrig

Viele werden sich noch an die Saisonabschlussfahrt von Hansa 2010 nach Düsseldorf erinnern. „Angereist“ wurde teilweise mit dem Schiff  und am Abend vor dem Spiel hatte die Fanszene in eine Kneipe in der Düsseldorfer Altstadt geladen.

Bereits kurz nach Eintreffen des Großteils der Fans in der Kneipe sperrte die Polizei die kleine Straße, in der sich die Kneipe befand, nach beiden Seiten vollständig ab. Schon zuvor waren dazu Absperrgitter vorbereitet und aufgestellt worden. Jeder kam in die Straße rein, nur Hansafans durften den abgesperrten Bereich nicht mehr verlassen. Alles Diskutieren mit den Polizisten an den Absperrungen im Laufe des Abends half nichts. Die Fans waren quasi in der Straße eingesperrt, alles ohne Begründung. Gegen Mitternacht – die Polizei setzte Pfefferspray an der Absperrung gegen Protestierende ein – kam es zu Rangeleien. Später waren Böller zu hören und es wurden vereinzelt Sachen geworfen. Kurz darauf wurde die Straße von der Polizei unter Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray gestürmt. Sämtliche Personen wurden in Richtung einer Absperrstelle zusammengetrieben. Wer nicht freiwillig sofort in den dortigen Kessel lief, wurde zu Boden gestoßen und gefesselt. Das gesamte Geschehen vom Abend wurde von der Polizei per Video dokumentiert.

Im Grunde hätte die Polizei die meisten Personen danach wieder freilassen müssen, da sie ersichtlich Unbeteiligte waren, lediglich teilweise schon lange an der Absperrung oder in der Straße darauf warteten heraus zu kommen. Stattdessen führte die Polizei vor Ort bei allen der etwa 150 Personen Identitätsfeststellungen durch und fertigte Lichtbilder an. Auch danach wurde niemand freigelassen, sondern alle in eine Gefangenensammelstelle verbracht.

Dort nahm die Polizei erneut sämtliche Personalien auf und machte nochmals Fotos. Bis auf Mitarbeiter des Fanprojektes gab es weiterhin keine Entlassungen. Die Gefangenen kamen in Zellen, kleine, überfüllte Sammelzellen, 1 bis 2 qm pro Person, ohne Betten, ohne Matratzen, ohne Waschmöglichkeit und mit offener Toilette. Die Freiheitsentziehung dauerte bis zum Abend des Spieltages, einige wurden erst nach 21 Uhr entlassen. Eine nach dem Gesetz erforderliche richterliche Anhörung gab es nur in einer Handvoll Fälle und diese auch nicht unverzüglich, wie es im Gesetz steht, sondern erst nach über 15 Stunden. Entsprechende Anträge eines Rechtsanwaltes auf unverzügliche Freilassung wegen der Rechtswidrigkeit des Gewahrsams mangels richterlicher Anhörung wurden quasi nicht bearbeitet.

Drei Hansa-Fans haben anschließend die Polizei verklagt. Nach einer Odyssee durch verschiedene Instanzen war schließlich Anfang des Jahres 2013, also fast drei Jahre später, der erste Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG). Die Polizei hatte in den schriftlichen Vorbereitungen auf das Verfahren bis zuletzt ohne jeden Beweis (Zeuge, Video) einfach behauptet, der Hansa-Fan sei „einer der Werfer“ in Richtung der Polizei gewesen. Im Termin wurde das dann nicht mehr wiederholt, da dies ohne Beweis endgültig peinlich geworden wäre. Unangenehm war die Verhandlung dann aber trotzdem für die Polizei, sie musste sich vom Richter zum Beispiel anhören: „Sie haben hemmungslos überzogen“.

Der Urteilstext war dann auch deutlich: Die Freiheitsentziehung war rechtswidrig. Weil der Betroffene nichts getan hatte, als auf der Straße zu stehen. Seine Festnahme muss er auch nicht als „Kollateralschaden“ oder als „Beifang“ hinnehmen. Die anderen beiden Urteile von anderen Richtern des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf waren im Tenor ebenso eindeutig und schlossen sich in der Begründung der Argumentation des ersten Urteils an bzw. ergänzten diese.

Die drei, rechtskräftigen Urteile aus Düsseldorf stellen klar: Wenn aus einer Gruppe heraus Straftaten begangen werden, darf die Polizei möglicherweise alle Personen aus der Gruppe einmal überprüfen. Dann ist aber Schluss. Die Freiheit eines Einzelnen darf diesem nur entzogen werden, wenn konkrete Hinweise auf weitere Taten gegen diese bestimmte Person vorliegen. Und, wenn kein Richter über die Fortdauer eines Gewahrsams unverzüglich entscheiden kann, dann ist der Gewahrsam von vornherein als rechtswidrig zu bewerten.

Gegen etliche Fans wurde im Nachhinein auch ein Strafverfahren eingeleitet, die allermeisten jedoch mangels Tatverdacht wieder eingestellt. In einem Verfahren gegen zwei Fans kam es zu einer Verhandlung wegen der Vorwürfe versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte. Auf Videos vom Tatgeschehen waren sie von so bezeichneten szenekundigen Beamten (SKB) aus Rostock als Täter wieder erkannt worden. In der Verhandlung beim Amtsgericht Düsseldorf stellte sich die Identifizierung als offensichtlicher Irrtum heraus, weswegen beide Personen freigesprochen wurden.

In einer Nachbetrachtung zu Düsseldorf 2010 kann man sicherlich festhalten, dass die Einsatzstrategie der Polizei darauf angelegt war, am Abend vor dem Spiel möglichst viele Hansafans in Gewahrsam zu nehmen.

Anhang:

Urteil 1 des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf

Urteil 2 des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf