Monthly Archives Februar 2015

Ein Provinzgericht als Vorbild: Vom Jugendgerichtsgesetz und dessen (Nicht-)Anwendung in Rostock und anderswo

Hallo Hansafans,

vor kurzem wurde Harry Hammerhai (Name von der BWRH geändert) vor Gericht geladen. Dem noch jungen und heranwachsenden Hansafan wurde vorgeworfen, sich im Oktober 2013 an den Ausschreitungen im Anschluss an das Heimspiel des F.C. Hansa gegen Chemie Halle beteiligt zu haben. Er wandte sich also mit der Bitte um Rat an die Blau-Weiß-Rote Hilfe. Der ihm vermittelte Anwalt nahm Akteneinsicht und recht schnell wurde deutlich, dass die Aufzeichnungen der Polizei wohl für eine Identifizierung und damit eine Verurteilung ausreichen würden.

In der Hauptverhandlung vor seinem mecklenburgischen Heimatgericht zeigte sich Harry geständig und gab zu, bei den Geschehnissen nach dem Spiel, zugegen gewesen zu sein...

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Pressespiegel

Hallo Hansafans,

hier mal ein interessanter, weil differenzierter Artikel zum Dilemma rund um Verbandsstrafen für das Zünden von Pyrotechnik.

Wenn sich der Derby-Rauch verzogen hat…

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe 

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Pressespiegel

morgenweb.de: Doch nicht mehr Gewalt gegen Polizisten
fanhilfehannover.blogspot.de: Erfolgreiche Beschwerde beim Presserat!
schwarz-gelbe-hilfe.de: Über die Vergabe von Stadtverboten – Auswärtsspiele in NRW
netzpolitik.org: Brauchen rechtliche Vorgaben für Einsatz polizeilicher “Body-Cams”
faszination-fankurve.de: Gericht spricht Bayern-Fans frei
faszination-fankurve.de: Fanhilfe fordert weniger Polizisten

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Unterschiedliche Erinnerungen an ein und denselben Tag

Im Januar 2014 erhielt Konrad Karausche (Name von der BWRH geändert) überraschend Post vom Amtsgericht Saarbrücken: ein Strafbefehl.

Hierin wurde ihm mitgeteilt, dass sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht in der Beurteilung einig wären, er habe nach dem Auswärtsspiel in Saarbrücken am 27.04.2013, bei einem Angriff von ca. 40 Saarbrücker Fans auf ca. 15 Hansafans, einen nicht ermittelten Saarbrücker geschlagen und getreten. Selbst als die Polizei anrückte, soll er nicht von seinem Opfer abgelassen haben. Das Amtsgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 1.000 €. Dies alles geschah, wie bereits beschrieben, im Strafbefehlsverfahren – also zunächst ohne Gerichtstermin.

Konrad wollte dies nicht akzeptieren, zumal er den k...

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Pressespiegel

rot-schwarze-hilfe.de: Keine Antwort ist auch eine Antwort
rot-schwarze-hilfe.de: Polizist nimmt eigenes Opfer fest – jetzt verliert er seinen Job
faszination-fankurve.de: Bundesgerichtshof fällt Hooligan-Urteil
faszination-fankurve.de:Feuerlöscher-Aktion: Ermittlungen gegen Ordner
zeit.de: Wenn Fans zahlen müssen
gibmich-diekirsche.de: Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeibeamten in Leverkusen

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