Nach dem Heimspiel am 27.09.2014 gegen den MSV Duisburg ist ein BWRH-Mitglied Opfer eines Angriffs eines einzelnen Polizisten geworden. Unmittelbar danach hat er – wie es in solchen Fällen unbedingt zu empfehlen ist – ein Gedächtnisprotokoll angefertigt. Wir haben es lediglich verschriftlicht.
Aus dem Gedächtnisprotokoll:
Direkt nach Abpfiff verließ der Geschädigte das Stadiongelände. Er hatte sein Motorrad am Leichtathletikstadion geparkt. Als die Person in Höhe der Eishalle auf die Schillingallee einbog, passierte er die erste kleine Gruppe von Polizisten, die am Straßenrand stand. Einer der Beamten schlug ihm ohne jede Vorwarnung auf die Schulter, während unser Mitglied auf seinem Motorrad an ihm vorbeifuhr. Reichlich verwundert setzte er die Fahrt fort. Als er jedoch in die Ernst-Heydemann-Straße einbog, um weiter in Richtung Parkstraße zu fahren, bemerkte er, dass ein einzelner Polizist von der Seite in seine Richtung spurtete. Unmittelbar in der Kurve stieß der Polizist das BWRH-Mitglied vom fahrenden Motorrad. Nachdem sich der Geschädigte gesammelt hatte, stand er von der Straße auf und stellte sein beschädigtes Motorrad wieder auf. Er fragte den Polizisten nach seiner Dienstnummer. Dieser antwortete jedoch nicht und forderte stattdessen den Personalausweis des Mitglieds und drohte ihm mit weiterer Gewalt. Nach einem kurzen Wortgefecht zwischen dem Polizisten und dem Geschädigten, nannte er ihm die Dienstnummer 224071. Da der Geschädigte den Eindruck hatte, belogen zu werden, bat er den Polizisten um die Wiederholung der Dienstnummer; dieser verweigerte allerdings. Daraufhin drohte der Polizist, mit seiner Hand am Schlagstock, erneut mit Gewalt.
Im Verlauf der Situation sammelten sich weitere Polizisten um den Geschädigten herum. Das BWRH-Mitglied gab nun schließlich seinen Personalausweis zur Identitätsfeststellung heraus. Der Einsatzleiter sagte ihm daraufhin, er würde die Rostocker Kollegen benachrichtigen, um den Unfall aufzunehmen. Während sie sich außer Hörweite wähnten, verständigten sich kurze Zeit später der Täter, der Einsatzleiter und andere Polizisten. Einer sagte: „Dann ist er dir halt über den Fuß gefahren.“ Daraufhin kam der Einsatzleiter zurück zum Geschädigten und wollte gegen ihn eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung aufnehmen. Selbst nach mehrmaligen Erfragens der Dienstnummer verweigerte auch der Einsatzleiter dem Geschädigten die Herausgabe dieser, obwohl er dazu – wie jeder Polizist – verpflichtet ist. Ein vorbeifahrender Polizeiwagen beglückwünschte den Täter mit den Worten „gut gemacht“.
Falls sich jemand an diesen Vorfall erinnern kann, möge er sich schnellst möglich bei uns melden!
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe