Hallo Hansafans,
die bayrische Landesregierung hat vor kurzem einen Antrag zur Verschärfung des dortigen Polizeiaufgabengesetzes in den Landtag eingebracht, welcher bereits vom Innenausschuss angenommen wurde. Warum ist das für uns von Interesse? Nahezu alle Novellierungen der Polizeiaufgabengesetze jüngerer Vergangenheit in den Bundesländern orientierten sich gewissermaßen am bayrischen Vorbild. Somit könnte eine erneute Gesetzesverschärfung in Bayern auch Einfluss auf das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) in M-V und damit uns als Hansafans haben.
Nach der geplanten Gesetzesnovelle wird die Polizei in Bayern mit der Befugnis ausgestattet, den Zugang zu Großveranstaltungen – wie Demonstrationen oder Fußballspielen – von einer sogenannten „Zuverlässigkeitsprüfung“ abhängig zu machen. Diese Zuverlässigkeitsprüfung könnte dann eine sicherheitsrechtliche Auflage für die Genehmigung von Veranstaltungen darstellen. Sodann wäre der Staatsdienst dazu in der Lage, sowohl bei privaten, als auch bei öffentlichen Stellen, Daten über die jeweiligen Besucher zu erheben, zusammenzuführen und zu verarbeiten. Sowohl die Eingrenzung auf einen bestimmten Personenkreis, der von dieser Maßnahme betroffen ist, als auch um welche Art und welchen Umfang an Daten es sich hierbei handelt, bleibt ungeklärt und lässt (zu) viel Interpretationsspielraum für die handelnden Stellen übrig. Eine Einbindung des Datenschutzbeauftragten geschieht ebenfalls nicht, sodass die Polizei uneingeschränkte Kontrolle dieser Daten besitzt, sofern der geplante Artikel 60a verabschiedet werden sollte.
Eine solch einschneidende Befugnis der Polizei wäre ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat und ist kompromisslos abzulehnen.
Die zweite und dritte Lesung finden Mitte Juli statt. Wir halten Euch diesbezüglich ebenso auf dem Laufenden, sofern es Neuigkeiten gibt, wie hinsichtlich des SOG-MV selbst.
Hanseatische Grüße,
Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock