Unschuldsvermutung gilt auch für Hansafans

Auf der Rückreise vom Auswärtsspiel des F.C. Hansa bei den Offenbacher Kickers am 09.11.2012 sollen ca. 20 bis 30 Hansa-Fans bei der Autobahnraststätte Reinhardshain-Süd Insassen eines dort parkenden Hertha-Fanbusses angegriffen haben.

Der Hansafan Anton Aal (Name geändert) wurde in diesem Zusammenhang wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Greifswald angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, einen weiblichen Hertha-Fan getreten und in den Schwitzkasten genommen zu haben. Die als Zeugin vernommene Frau hatte Anton auf einem Foto unter 70 (!) Mitfahrern „eindeutig“ als Täter identifiziert.

Die damaligen Pressemeldungen über eine Auseinandersetzung zwischen den Hansa- und Hertha-Fans riefen unter anderem den Ex-Vorstandsvorsitzenden Bernd Hofmann auf den Plan. Dieser distanzierte sich gewohnt pflichtschuldig und zeigte sich im Namen des Vereins tief beschämt.

Auch für das Gericht schien es zunächst ein einfacher Termin zu werden und so wurde demzufolge nur die Frau aus Berlin als Zeugin geladen. Diese beharrte darauf, Anton Aal wiedererkannt zu haben.

Allerdings ergaben sich bei der intensiven Befragung gravierende Widersprüche in ihren weiteren Angaben bezüglich des Randgeschehens: mal war sie in der Tankstelle drin, mal nicht; mal war sie danach nicht beim Arzt, mal doch; mal hat sie dem Angreifer das Tuch vom Gesicht gerissen, mal rutschte es von allein runter. Völlig neu war die Angabe, dass die Angreifer zunächst Geld und Handys gefordert hätten – das hatte im Vorfeld niemand, auch sie selbst nicht, ausgesagt.

Der Anwalt der Blau-Weiß-Roten Hilfe beantragte daraufhin unter anderem die Einsicht in die Tankstellenvideos, die sich nicht in der Akte befanden. So wurden zur Aufklärung der Sache zwischen August und Oktober vier Verhandlungstage notwendig. Der szenekundige Kontaktbeamte von Hertha BSC wurde geladen und auch die Zeugin aus Berlin musste ein zweites Mal anreisen. Dabei konnte sie abermals die Widersprüche in ihren Aussagen nicht erklären und Anton Aal wurde trotz der vorherigen „eindeutigen“ Wiedererkennung rechtskräftig freigesprochen.

Der letztliche Freispruch für das BWRH-Mitglied zeigt, wie wichtig es ist, niemanden bereits vor Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens zu verurteilen, selbst wenn die Sachlage zunächst eindeutig scheint. Denn zum Glück gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung und im Zweifel wird für den Angeklagten entschieden. Solange die Schuld nicht eindeutig durch ein Gericht festgestellt wurde, gilt ein Angeklagter somit als unschuldig!
Das sollten sich im Übrigen auch Fussballfunktionäre, Politiker, Journalisten oder sonstige vorschnell urteilende Personen, ähnlich wie im Falle des Freispruches für den vermeintlichen „Pyro-Chaoten“, hinter die Ohren schreiben.