Hallo Hansafans,
in dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass unsere Kritik an den vielen Verschärfungen im SOG-MV richtig war und ist. Eine Klage von Einzelpersonen, unterstützt vom Bündnis „SOGenannte Sicherheit “ und der Gesellschaft für Freiheitsrechte endete mit Erfolg. Vieles an den neu eingeführten Polizeibefugnissen ist verfassungswidrig, einiges sogar nichtig, so das Verfassungsgericht. Die Mitglieder der BWRH und die Fanszene haben dazu in den letzten Jahren einen nicht ganz unwesentlichen Beitrag geleistet. Es hat sich gelohnt. Dennoch heißt es nach diesem tollen Teilerfolg nicht nachzulassen, sondern weiter am Ball zu bleiben – sowohl hinsichtlich des SOG, dem Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission zur sogenannten Chatkontrolle, als auch allen anderen Versuchen, Fanrechte unverhältnismäßig einzuschränken. Wir als Hansafans wollen keine Polizeiwillkür!
Hier findet ihr den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes.
Hier findet ihr noch mal eine zwar bereits ältere, aber nach wie vor zuteffende Einschätzung eines Hansafans zur Sache.