Moin Hansafans,
falls Ihr am 05. Dezember 2015 unser Auswärtsspiel in Halle besucht und die Reise mit dem Regionalexpress auf Euch genommen habt, erinnert Ihr Euch wahrscheinlich nicht nur an eine bittere 0:2 Pleite unserer Mannschaft, sondern wohl auch noch recht gut an eine polizeiliche Ingewahrsamnahme kurz hinter Berlin. Für viele der betroffenen Hansafans läuft dieses unschöne Ereignis seitdem unter dem Stichwort „Oranienburg“. Auslöser soll damals eine vermeintliche sexuelle Belästigung eines weiblichen Fahrgasts durch Hansafans gewesen sein. Personalienfeststellungen und Durchsuchungen waren daraufhin für alle mitreisenden Hanseaten die Folge.
Wie wir es seinerzeit bereits kommuniziert hatten, sind wir im Namen aller Hansafans mithilfe einiger Betroffener gegen dieses Sammelgewahrsam von ca. 300 Personen rechtlich vorgegangen. Unser Ziel ist es in diesem, wie in jedem Fall solcher Ingewahrsamnahmen von großen Gruppen von Hansafans, prüfen zu lassen, ob die Maßnahme aus rechtlicher Sicht verhältnismäßig war. Falls das nicht der Fall sein sollte – und davon waren wir bereits vor Ort überzeugt – steht in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen ein Schadensersatz für jeden einzelnen Betroffenen im Raum. Dies kann bei einer Größenordnung von 300 Personen schnell zu einer fünfstelligen Schadensersatzforderung in Richtung des Steuerzahlers führen. Die öffentliche Hand reagiert in solchen Fällen häufig sehr empfindlich und so hoffen wir durch derartige Exempel die Polizei beim nächsten Mal davon abzuhalten, wenn ein Fehlverhalten einer Handvoll Hansafans im Raum steht, ganze Züge über Stunden aufzuhalten, wodurch nicht nur Hansafans, sondern unter Umständen der gesamte Zugverkehr auf der Strecke Berlin-Rostock in Mitleidenschaft gezogen werden.
Nun wollen wir aber zum Punkt unserer Wortmeldung kommen: Wir haben mithilfe der mit uns zusammenarbeitenden Verwaltungsrechtsanwältin (Danke Anna!) für Betroffene einen finanziellen Schadenersatz in Höhe von 200 Euro erstreiten können. Dies ist erst einmal ein toller Erfolg für alle Hansafans, vor allem für diejenigen, die sich finanziell an der Solidaritätsgemeinschaft Blau-Weiß-Rote Hilfe beteiligen und solche Verfahren für alle Hansafans überhaupt erst ermöglichen. Gleichzeitig erwarten wir, dass jeder Betroffene, der einen Schadensersatz erhält oder erhalten hat, eben im Sinne der Solidarität unter uns Hansafans einen Teil des Geldes als Spende an uns zurückgibt, damit wir auch beim nächsten Mal Anwälte bezahlen können, die für uns solche Streitigkeiten zu unseren Gunsten entscheiden.
Nun könntet Ihr sagen: „Ist doch mein Schaden gewesen, darum steht mir auch das ganze Geld zu.“ Mag dies sicher nicht grundsätzlich falsch sein, wissen wir, dass es ohne die Beitragszahler, ehrenamtlichen Helfer, die sich für die Klage zur Verfügung gestellten BWRH-Mitglieder und die engagierten Anwälte ganze 0,00 € für jeden Betroffenen zu verteilen gäbe. Seid Euch gewiss, dass wir uns davon nicht die nächste Auswärtsreise mit Bier und Köm aufhübschen, sondern uns immer bemühen, unseren Teil dazu beizutragen, dass wir noch viele Jahre gemeinsam unseren Verein überall in Deutschland mit vielen Fans unterstützen können und nicht zuletzt auch wollen – weil machen wir uns nichts vor, habt Ihr jedes zweite Wochenende solche Rückfahrten von Auswärtsspielen, sind viele spätestens nach einem halben Jahr durch mit der Nummer, fahren lieber mit dem Auto oder schlimmstenfalls gar nicht mehr. Um das zu verhindern, benötigen wir Geld, um gute Anwälte bezahlen zu können. Seid Euch gewiss, dass wir mit Eurem Geld höchst sorgsam umgehen.
Also, meldet Euch bei uns, wenn Ihr zu den damals Betroffenen gehört. Den Antrag auf Schadensersatz könnt Ihr an unserem Infostand ausfüllen. Falls weiterhin Fragen zu der Thematik bestehen oder Ihr weiterhin unsicher seid, was mit dem Geld passiert, kommt gerne zum Stand und sprecht uns an.
Weil Hansafans zusammenhalten!
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe