fanhilfehannover.blogspot.de: Hausdurchsuchungen wegen Pyrotechnik in Hannover
„Grundgesetz Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.“
Wenn scheinbar jedes Mittel verhältnismäßig ist, hilft vielleicht ein Blick in unser Grundgesetz.
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schwarz-gelbe-hilfe.de: Polizeiübung unter Realbedingungen oder ein Testspiel in Erfurt
zeit.de: Polizei und Fußballfans haben sich nichts mehr zu sagen
ballesterer.at: Der ausgebliebene Aufschrei