Pressemitteilung: BWRH kritisiert Drohneneinsatz bei Spielen des F.C. Hansa Rostock

Rund um die Heimspiele gegen den FC St. Pauli am 21.08.2022 sowie den Hamburger SV am 15.05.2022 im Rostocker Ostseestadion wurden seitens der Polizei Drohnen eingesetzt. Die Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns auf eine kleine parlamentarische Anfrage der Grünen-Abgeordneten Constanze Oehlrich bestätigte dies nun auch öffentlich. Die Blau-Weiß-Rote Hilfe kritisiert den Einsatz von Drohnen durch die Polizei als grundsätzlich ungeeignete Maßnahme, die Fußballfans in ihren verfassungsrechtlich verankerten Grundrechten unverhältnismäßig und intransparent verletzt, sowie wiederholt zum Versuchskaninchen abstruser Sicherheitsfantasien macht.

„Mit dem Einsatz von Drohnen bei Heimspielen unseres F.C. Hansa wurden erstmals die praktischen Konsequenzen der Verschärfung des SOG-MV offensichtlich. Nicht nur Hansafans, sondern auch zufällig in der Nähe spazieren gehende und unbeteiligte Personen können von der Landespolizei aus der Luft aufgenommen werden. Als Bürger bekommt man in der Praxis nichts von der Überwachung mit, da die Geräte teilweise weit oben und schlecht sichtbar in der Luft fliegen. Einen Aufsteller oder entsprechende Markierungen an Einsatzfahrzeugen oder Westen von Polizeibeamten, die wie von der Landesregierung beschrieben als Hinweisgeber dienen sollen, haben wir und andere Hansafans nie sehen können. Zudem kann es in unseren Augen nur als blanker Hohn empfunden werden, dass seitens Polizei und Politik ursprünglich angeklungen war, Drohnen würden u.a. angeschafft, um Kosten zu sparen und Helikopter nicht mehr nutzen zu müssen. Bei den beiden Spielen gegen die Hamburger Vereine war aber beides in der Luft. Überdies wurden offensichtlich jeweils die Umläufe auf dem Stadiongelände großflächig gefilmt, wo sich ohnehin bereits eine Vielzahl an Kameras befinden“, kritisiert ein Sprecher der BWRH.

Bereits im Rahmen des Novellierungsverfahrens des „Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (SOG-MV)“, durch dessen Verabschiedung im Juni 2020 die Polizei die Befugnis erhielt, mittels „unbemannten Luftfahrtsystemen“, wie etwa Drohnen, offen Bildaufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen anzufertigen, hatten Sachverständige vielfach Kritik geäußert. Die aktuelle Antwort der Landesregierung lässt nur eine Bestätigung der damaligen Befürchtungen als Schluss zu.

Rostock, den 15.09.2022