Polizei Rostock zahlt Schadensersatz für unrechtmäßige Ingewahrsamnahme von minderjährigem Hansafan

Hallo Hansafans,

bereits Ende August durften wir berichten, dass das Verwaltungsgericht Schwerin die Maßnahmen der Rostocker Polizei gegen zwei, zu diesem Zeitpunkt noch minderjährige Hansafans, Anfang September 2014 für rechtswidrig erklärte. Die beiden Jungs waren auf dem Weg zum Ostseestadion von der Polizei aufgegriffen und durchsucht worden. Weil man bei ihnen Schlauschals gefunden hatte, wurden sie kurzerhand in einem Gefangenentransporter auf das Polizeirevier in die Blücherstraße gebracht. Trotz direkt vor Ort, noch vor dem Abtransport, eingebrachter Einwände von Vertretern der BWRH, die darauf hinwiesen, dass die angedachten Maßnahmen mit Sicherheit unverhältnismäßig und rechtswidrig wären, ließen sich die Beamten nicht von ihrem Plan abbringen. Auf dem Revier in der Blücherstraße wurden die Jungs gezwungen ihre Fingerabdrücke abzugeben. Außerdem fertigten die Beamten Fotos der Beiden an. Das Einverständnis dafür holten sie sich laut der Mutter des einen jungen Hansafans mithilfe einer erfundenen Geschichte über einen angeblich geplanten Angriff auf den Gästeblock. Wer den kompletten Ablauf der Geschehnisse noch einmal lesen möchte, findet dies unter diesem Link: Ingewahrsamnahme von Minderjährigen rechtswidrig.

Der mittlerweile volljährige Hansafan Manni Makrele (Name von der BWRH geändert) forderte nach Feststellung der Rechtswidrigkeit der geschilderten polizeilichen Maßnahmen Schadensersatz und wollte des Weiteren die Löschung der unrechtmäßig angefertigten Fingerabdrücke und Fotos durch die Polizei erwirken. Beides ist mittlerweile erfolgt. Manni erhielt einen finanziellen Schadensersatz durch die Rostocker Polizei und Fingerabdrücke sowie Fotos wurden gelöscht.

Der Aufwand und Kampf von Mannis Mutter, den Vertretern der Blau-Weiß-Roten Hilfe sowie diverser Anwälte in dieser Sache haben sich also gelohnt. In Zukunft können wir gern auf ähnliche Geschichten verzichten und hoffen, dass sich die Polizeibeamten an Recht und Gesetz halten und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit von Minderjährigen Genüge tun. Möglicherweise hilft im Zweifel auch eine Nachschulung, sollten weiterhin offensichtlich Kenntnisse der notwendigen Rechtsgrundlagen nicht vorhanden sein. Diese müsste dann aber offensichtlich auf die Führungsriege der Rostocker Polizei ausgeweitet werden, wie uns der Fall zeigte.

Hanseatische Grüße
Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock