Polizei Düsseldorf bezahlt Schmerzensgeld

Polizei Düsseldorf bezahlt Schmerzensgeld für rechtswidrigen Gewahrsam

Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung von Hansa-Fans vor dem Spiel Hansa gegen Düsseldorf im Mai 2010 feststellte (siehe unsere Meldung vom 1. Juli 2013), entschied nun die Polizei Düsseldorf, es nicht auf ein weiteres Gerichtsverfahren ankommen zu lassen, und zahlte den drei Klägern, die sich beim Verwaltungsgericht gegen die Freiheitsentziehung gewehrt hatten, Schmerzensgeld. Je nach dem, wie lang die Freiheitsentziehung damals dauerte, haben die Fans 500 bis 700 € erhalten.

Alle, die von dem rechtswidrigen Gewahrsam in Düsseldorf betroffen waren, können jetzt ebenfalls Schmerzensgeld fordern. Die Blau Weiß Rote Hilfe unterstützt Betroffene und hilft ihnen bei einem entsprechenden Brief an die Polizei. Wendet Euch an uns!