„Machen Sie die Kamera aus, das ist eine polizeiliche Anweisung!“

Hallo Hansafans,

dass man beim Filmen polizeilicher Maßnahmen von Beamten dazu aufgefordert wird, das Handy auszuschalten, ist nichts Neues. In den meisten Fällen sind es Situationen von Polizeigewalt, bei denen die Beobachtung von Maßnahmen und das Sammeln von Beweisen unterbunden werden soll. Hierbei lassen sich Polizisten fortwährend neue Gründe einfallen, die es angeblich rechtfertigen würden, warum man sie nicht filmen dürfe: Behinderung polizeilicher Maßnahmen, Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wie des Rechts am eigenen Bilde oder die Unverletzlichkeit des eigenen Wortes sind nur einige Schlagwörter mit denen in solchen Situationen um sich geworfen wird. Teilweise geht es gar so weit, dass eine Aufforderung zum Löschen angefertigter Aufnahmen ausgesprochen und Handys beschlagnahmt werden.

Das Landgericht Osnabrück stellte nun in einem exemplarischen Fall fest, dass dies rechtswidrig ist. Hierbei filmte ein Bürger eine polizeiliche Maßnahme und wurde aufgefordert, dies zu unterlassen, da derartige Tonaufnahmen in den Augen der Beamten strafbar wären. Anschließend beriefen sich die Polizisten auf die Unverletzlichkeit ihres Wortes und beschlagnahmten das Mobiltelefon. Das Landgericht klärte jedoch, dass die Unverletzlichkeit des Wortes keine Äußerungen im öffentlichen Raum umfasst und das Filmen von Polizeieinsätzen zulässig ist.

Dass die Polizei sich nun in derlei Situationen anders verhält, scheint zweifelhaft. Dennoch handelt es sich in unseren Augen um eine bedeutende Entscheidung, die zeigt, dass das Filmen von Polizeieinsätzen nicht grundsätzlich zu beanstanden ist. Polizisten sind und bleiben zuvorderst staatliche Amtsträger und können sich daher nicht auf die Unverletzlichkeit des Wortes berufen, wie etwa Privatpersonen. Insbesondere solange eine Maßnahme nicht aktiv behindert wird und Opfern sowie Zeugen von Polizeigewalt aufgrund nicht vorhandener Kennzeichnungspflicht und unabhängiger Ermittlungsinstanz von polizeilichem Fehlverhalten im Grunde genommen gar keine andere Möglichkeit bleibt.

Hanseatische Grüße,
Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock