Kommentar zum Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten M-V

Hallo Hansafans,

in der vergangenen Woche legte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommerns (LfDI MV) seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 vor. Dieser Bericht ist insofern für uns von Bedeutung, als dass der LfDI MV auch für die Durchführung von Bußgeldverfahren bei Datenschutzverstößen durch Polizisten zuständig ist. Außerdem empfiehlt und kritisiert er bestimmte Vorgehensweisen der Behörden unseres Bundeslandes, um die Einhaltung des Datenschutzes sicherzustellen.

Im Bericht wird deutlich, dass es im vergangenen Jahr vermehrt zu Datenschutzverstößen durch Polizisten kam. Unter anderem in fünf Fällen, bei denen Beamte in den Informationssystemen der jeweiligen Polizeibehörden Daten von Personen zu privaten Zwecken abfragten. Diese Verstöße wurden sodann mit Bußgeldern durch den Landesbeauftragten sanktioniert. Weiterhin spricht der LfDI MV die Empfehlung aus, dass die Polizei im Rahmen einer Überprüfung von Ausweisdokumenten keine Fotos mehr anfertigen soll, da es sich hierbei um einen Verstoß gegen das SOG-MV und das Bundesdatenschutzgesetz handelt. Des Weiteren wird der Landesregierung empfohlen, Verschlüsselungslösungen für Kommunikationsdienste zu fördern und Bestrebungen, solche Lösungen zu schwächen, entgegenzutreten. Hintergrund ist, dass im November vergangenen Jahres ein Resolutionsentwurf des Rates der EU bekannt wurde, in dem es heißt, dass Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten der Zugang zu Inhalten verschlüsselter Kommunikation ermöglicht werden soll. Damit sind insbesondere Inhalte von Messenger-Diensten wie WhatsApp, Threema oder Signal gemeint, die mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgestattet sind.

Einmal mehr zeigt der Bericht, wie fragwürdig die Polizei mit personenbezogenen Daten umgeht. Auch wenn die Verhängung von Bußgeldern wahrscheinlich nicht das beste Mittel ist, um in Zukunft weitere Datenschutzverstöße zu verhindern. Vielmehr bedarf es einer unabhängigen Kontrollstelle der Polizeiarbeit, die auch in Fällen des Amtsmissbrauchs Strafverfahren einleiten kann.

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock