Kommentar der Blau-Weiß-Roten Hilfe Rostock zur Meldung der DPA vom 25.07.2018

Hallo Hansafans…

„Anstieg von Straftaten bei Heimspielen von Hansa Rostock“ – Meldung DPA vom 25.07.2018

…Meldungen mit solchen Überschriften gehen weg wie kaltes Alster am Warnemünder Strand im Sommer 2018 und werden von den meisten Pressevertretern mit Verweis auf die vermeintlich seriöse Quelle der Deutschen Presseagentur eins zu eins kopiert und veröffentlicht. Aus der Meldung geht hervor, dass in der Saison 2017/2018 99 Straftaten bei Heimspielen des F.C. Hansa Rostock registriert wurden. Überdies, dass es in der Vorsaison nur 92 waren und so ein leichter Anstieg verzeichnet werden kann. Und dass es in der Saison 2014/2015 noch 139 Straftaten waren. Die Zahlen basieren auf einer Meldung des Innenministeriums. Auf den ersten Blick ist aus der Meldung der DPA nicht mehr herauszuholen. Eigentlich kein Grund zur Beunruhigung oder etwa doch?
Wir meinen doch. Denn bei Meldungen zur inneren Sicherheit gilt auch in Sachen Fußball häufig: Das Entscheidende steht entweder zwischen den Zeilen oder wird scheinbar zufällig weggelassen. So wird in der Meldung durch fehlende Fakten und Erläuterungen, allein schon wegen der Überschrift das Bild eines für die eigene Gesundheit riskanten Stadionbesuchs beim F.C. Hansa gezeichnet. Aus diesem Grund nahmen wir kurzerhand das Telefon in die Hand und erkundigten uns bei der DPA nach den drängenden Fragen, die aus unserer Sicht offen blieben. Um welche Straftaten handelt es sich genau? Welche Straftaten kommen am häufigsten vor? Es ist schließlich ein erheblicher Unterschied, ob wir von Körperverletzungsdelikten oder Landfriedensbrüchen reden oder ob es sich bei den 99 Straftaten zum größten Teil um Beleidigungen oder Sachbeschädigungen handelt. Eine strafbare Sachbeschädigung begeht zum Beispiel bereits derjenige, der im Stadion einen Aufkleber verklebt. Wieviele Straftaten lassen sich auf Heimfans und wieviele sich auf Gästefans zurückführen? Handelt es sich bei dem angeblich verzeichneten Anstieg tatsächlich um Straftaten oder um eingeleitete Ermittlungsverfahren der Polizei? Der Unterschied ist keine Kleinigkeit. In einem Rechtsstaat mit funktionierender Gewaltenteilung entscheiden Gerichte darüber, ob etwas eine Straftat ist und nicht die Polizei. Die Polizei ermittelt, Richter urteilen.

Allein schon wegen des Zeitpunkts der Veröffentlichung der Zahlen ergeben sich weitere Fragen. Versucht hier etwa ein Innenminister kurz vor Drittligastart die Öffentlichkeit auf kommende Maßnahmen einzuschwören? Schließlich ist bereits seit einigen Jahren erkennbar, dass sich die Sicherheitslage rund um Spiele des F.C. Hansa Rostock insgesamt erheblich entspannt hat. Dies weiß auch die Polizei, zumindest hinter vorgehaltener Hand.  Ganz am Ende eines solchen Artikels hätte außerdem eine Einordnung der Gefahrensituation „Heimspiel Hansa Rostock“ stehen müssen, die man zum Beispiel mit ähnlichen Großereignissen in der Region, wie der Hanse Sail in Beziehung hätte setzen können. Zu den Heimspielen des F.C. Hansa kamen in dieser Spielzeit 235 900 Menschen (Quelle: Kicker.de).  Da könnte man meinen,  99 Straftaten sind kein Indiz für eine erhöhte Gefahrenlage. Womöglich kann sogar die Hanse Sail und jedes Musikfestival in dieser Größenordnung da mithalten. Ohne die Beantwortung all dieser Fragen sind die Zahlen rein gar nichts wert. So wie die Meldung aufbereitet ist, verleitet sie den Leser jedoch zu einem unzulässigen Schluss.

Aus diesem Grund musste hier eine Korrektur erfolgen. Zu dieser Korrektur war die DPA erfreulicherweise nach einem kurzen Telefonat bereit. In der neuen Meldung vom 26.07.2018 ist nun bereits in der Überschrift nicht mehr die Rede von Straftaten, sondern von Strafanzeigen. Diesem Unterschied wird auch im weiteren Textverlauf Rechnung getragen. Wir sind davon überzeugt, dass das Innenministerium diesen Unterschied kennt. Darum wird er an dieser Stelle vermutlich bewusst unberücksichtigt gelassen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Wenn das Innenministerium belastbare Zahlen veröffentlichen will, sollte es beim nächsten Mal seinen eigentlich kurzen Draht zum Justizministerium nutzen und anfragen, wieviele der Ermittlungsverfahren zu einer Verurteilung geführt haben – also wie viele Straftaten tatsächlich vorliegen. Für die tatsächliche Sicherheitslage ist nämlich genau diese Zahl eine relevante Kenngröße. Alles andere ist ein politisches Geschäft mit der Angst der Bürgerinnen und Bürger.

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock