Hallo Hansafans,
unser Mitglied, seit über einem Jahr in Untersuchungshaft, und gegen das nun schon sieben Monate lang ein Prozess geführt wird, ist heute aus der JVA Waldeck entlassen worden und wieder zu Hause.
Das Oberlandesgericht Rostock hat mit Beschluss vom 07.01.2016 den Haftbefehl gegen den Hansafan aufgehoben und die Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet.
Die weitere Untersuchungshaft ist nicht mehr verhältnismäßig, so das OLG in seinem Beschluss. Die bisherige Verzögerung zusammen mit dem abzusehenden weiteren Verlauf des Verfahrens ist nicht mehr vertretbar. Zwar könne weiterhin ein dringender Tatverdacht angenommen werden, genauso wie eine Fluchtgefahr, aber die Richter des OLG können nicht erkennen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und die Kammer des Landgerichtes das Verfahren so geführt haben, dass es zeitnah zu einer Entscheidung, sprich zu einem Urteil kommt.
Zunächst konnte wegen einer fehlerhaften Ladung und einer falschen Schöffenauswahl zweimal das Verfahren nicht beginnen. Danach wurde innerhalb von 26 Wochen nur an 22 Tagen, und teilweise auch nur kurz, verhandelt. Ein Gutachten wurde von der Polizei nicht unverzüglich an das Gericht weitergeleitet. Weitere Gutachtenaufträge der Strafkammer sind nicht nachvollziehbar erst im Laufe der Verhandlung erteilt worden. Zuletzt ist Ende November vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, das vermutlich erst im Februar in der Verhandlung erörtert werden könne. Wie die Strafkammer des Landgerichts selbst einräumte, ergab sich die Notwendigkeit für dieses Gutachten bereits in der Verhandlung am 23.10.2015, also fünf Wochen vor der Auftragserteilung.
Dabei hat die Verteidigung zur Entlastung des Angeklagten schon bei Verhandlungsbeginn im Juli die Beiziehung und gutachterliche Auswertung von sämtlichem audiovisuellen Material gefordert.
Die Entscheidung jetzt beruht auf einem zuletzt im Dezember von der Verteidigung gestellten Antrag auf Haftentlassung. Zuvor wurde mehrfach von der Verteidigung die Verletzung des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebotes, aber auch die Verletzung des Gebotes eines fairen Verfahrens angerügt. Unter anderem wird der Verteidigung die Einsicht in sämtliches der Polizei zur Verfügung stehendes Videomaterial verwehrt.
Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist nicht möglich.
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock