Hallo Hansafans,
vor einiger Zeit entstand an einer alten Scheune in einem Dorf ein Graffiti mit Hansa-Bezug. Die Polizei konnte am Ort des Geschehens keine verdächtigen Personen ausfindig machen. Jedoch entdeckte sie ein in der Nähe stehendes Auto, in dem sich Spraydosen und zwei Schablonen befanden und beschlagnahmte es.
Die Mutter von BWRH-Mitglied Fridolin Franzosendorsch, der das Auto gehörte, rief wenig später bei der Polizei an und fragte danach, da sie darauf angewiesen war. Als Antwort bekam sie zu hören, dass sie ihren Sohn fragen solle und er ihr Auskunft geben könne. Weiter erklärte man ihr nur, dass es in Verbindung mit einer Straftat gebracht werde. Später fand sie eigenständig heraus, wohin es abgeschleppt worden war und rief noch mal bei der Polizei an. Telefonisch wurde sie dazu gedrängt, dass ihr Sohn einfach gestehen solle, da “die Sachlage klar” sei und sie es dann zurückbekommen könne. Fridolin reichte es und er schaltete einen Rechtsanwalt ein. Dieser konnte aushandeln, dass seine Mutter ihr Auto einige Tage später wiedererhielt. Als Bedingung seitens der Polizei musste sie aber als Zeugin aussagen, dass sie es ihrem Sohn zuvor überlassen habe und die Erklärung unterschreiben, um nicht noch länger – etwa auf einen Richterbeschluss – warten zu müssen.
In den Augen der Polizei war das Auto Anlass genug, um gegen Fridolin als Hauptverdächtigen zu ermitteln. Ihm wurde vorgeworfen, das Hansa-Graffiti verursacht zu haben und er erhielt vom Amtsgericht einige Zeit später eine Geldstrafe in Höhe von 1000 € als Verwarnung auf zwei Jahre Bewährung. Sich keiner Schuld bewusst legte er Einspruch gegen den entsprechenden Strafbefehl ein.
Vor dem Amtsgericht konnten die vernommenen Zeugen sich allesamt nicht an Gesichter der vermeintlichen Schmierenfinken zum Tatzeitpunkt erinnern, vermuteten eher ein Einbruchsdelikt statt der zu Rede stehenden Sachbeschädigung und waren sich auch ob der Zahl der Täter nicht einig. Der vorgeladene zuständige Polizeibeamte erschien erst gar nicht zur Aussage. Die Staatsanwältin behauptete unberührt dessen, dass Fridolin unstrittig der Fahrer des Autos gewesen sein müsse, da niemand heutzutage noch Autos verleihen würde und forderte eine geringere Geldstrafe als im Strafbefehl, aber ohne Verwarnung. Das Gericht folgte ihrem Plädoyer, dass das Verleihen eines Autos über zwei Ecken Zitat “weltfremd” sei und verurteilte Fridolin zur benannten Strafe. Er ging in Berufung.
Vor dem Landgericht schien die Verhandlung genauso wie in der vorherigen Instanz zu laufen. Es kam zu denselben fragwürdigen und widersprüchlichen Zeugenaussagen. Der diesmal gar erschienene zuständige Polizeibeamte erklärte, dass er lediglich die Fotos beim Öffnen des Autos gemacht habe und sonst kaum etwas beitragen könne. Die Staatsanwältin sowie die Schöffenrichter drängten trotzdem auf eine Bestätigung des Urteils. Der Richter aber folgte dem nicht und sprach Fridolin frei, da er weder von der Polizei, noch anderen Zeugen identifiziert worden war. Richtigerweise stellte der Richter abschließend fest, dass das Verleihen eines Autos auch über zwei Ecken nicht ungewöhnlich ist.
Einmal mehr zeigt dieses Verfahren, wie fragwürdig die Polizei Strafverfolgungsmaßnahmen durchführt und vermeintliche Verdächtige durch sie ausgemacht werden, ohne – ob aus Bequemlichkeit oder Inkompetenz – zu Ende zu ermitteln und so eine falsche Verdächtigung möglichst zu vermeiden. In Fridolins Fall wurden er und seine Mutter gar zu einem Schuldgeständnis gedrängt und mithilfe des beschlagnahmten Autos Druck auf sie ausgeübt. Am Ende zu Unrecht, wie sich zeigte.
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock