Freispruch für vermeintlichen „Pyro-Chaoten“

Am 01. September 2012 lag die schlechteste Saison der Hansageschichte noch vor uns. Die Mannschaft spielte gruselig, holte aber immerhin noch Punkte. Die Heimspiele verkamen mehr und mehr zu einem traurigen Schauspiel. Die Vereinsführung hatte sich zu Saisonbeginn dazu entschieden die Südtribüne auf unbestimmte Zeit zu schließen. Ungeachtet der Folgen, die eine solche Entscheidung mit sich bringt, ließ man sich bis zur Abwahl nach der Mitgliederversammlung nicht vom eingeschlagenen Weg abbringen. Der Zuschauerschnitt brach total ein und damit logisch auch die so dringend benötigten Einnahmen. Außerdem wurde das Heimspiel im Ostseestadion, was normalerweise jeder Auswärtsmannschaft und jedem Gästefan kalte Schauer über den Rücken treibt, zur traurigen Pflichtveranstaltung, bei der man sich auf Grund fehlender Atmosphäre beinahe problemlos von der Ost- zur Westtribüne unterhalten konnte.

Die aktive Fanszene entschied darum schweren Herzens das Heimspiel gegen Wehen-Wiesbaden zu boykottieren. Stattdessen organisierte man zeitgleich zum Spiel der Profis im Leichtathletikstadion einen Kick zwischen Stadionverbotlern und Stadiongängern mit angemessenem Support auf der Tribüne. In diesem Rahmen entzündeten einige Hansafans auf der Tribüne Pyrotechnik. Dabei wurden sie von diversen Kameras der Polizei gefilmt. Obwohl man sich bei einem Freizeitkick auf einem öffentlichen Fußballplatz befand, lag kurze Zeit später bei einem der Fans ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz im Briefkasten. Er sollte 900€ zahlen oder ersatzweise drei Monate ins Gefängnis.

Er wandte sich an einen unserer Rechtsanwälte. Sie entschieden sich gegen diesen Strafbefehl vorzugehen. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte am Veto des Staatsanwaltes. Ende vom Lied: Der Hansafan wurde nach fünf (!) Prozesstagen aus „tatsächlichen Gründen“, also erwiesener Unschuld wegen, vom Amtsgericht Rostock freigesprochen. Der Beweis, dass das von ihm gezündet bengalische Feuer in Deutschland nicht zugelassen ist, also kein BAM-Prüfsiegel (Bundesstelle für Materialforschung und -prüfung) trug, konnte nicht angetreten werden. Damit waren jegliche Tatvorwürfe haltlos.

Lässt man diesen Fall im Nachhinein noch einmal Revue passieren, drängen sich doch einige Fragen auf. Die erste und offensichtlichste:

Warum beschäftigt sich die Polizei während eines 3. Ligaspiels mit einem Freizeitkick abseits des Stadions und schützt nicht mit allen nötigen Kräften das Spiel im Ostseestadion? Man muss also scheinbar mehr Polizeikräfte als nötig eingesetzt haben, anderenfalls hätte man nicht auf zwei Hochzeiten tanzen können.

Ist es tatsächlich verhältnismäßig, es wegen einer Fackel zu einem Prozess kommen zu lassen, der am Ende fünf Prozesstage dauern sollte? Wir haben es hier mit einem Vergehen zu tun, das ein Tischfeuerwerk auf der Geburtstagsfeier an Ordnungswidrigkeit nur knapp übersteigt. Es wurde keine Stadionordnung verletzt, geschweige denn umstehende Zuschauer fahrlässig in Gefahr gebracht. Warum man da ein kosten- und arbeitsintensives, dabei im Ausgang völlig offenes Gerichtsverfahren überhaupt anstrebt, bleibt uns vollkommen schleierhaft. Wer jemanden wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz anklagt, aber ziemlich sicher den Sprengstoff nicht findet, sollte sich sein Vorhaben doch noch einmal gründlich überlegen.

Unterm Strich steht ein toller Erfolg für unseren Rechtsanwalt, ein Freispruch erster Klasse für den Hansafan, eine dicke Blamage für die Staatsanwaltschaft, mindestens ein fader Beigeschmack was die Arbeit der Rostocker Polizei, insbesondere der Abteilung Szenekundige Beamte (SKB) angeht, sowie leider eine vollkommen unnötige Belastung der Staatskasse.

Dass das mediale Echo in solchen Fällen stets nach dem Muster „auch eine halbe Wahrheit ist manchmal eine ganze Lüge“ funktioniert, überrascht wohl niemanden mehr. Wenn es der Story dient, wird da schon mal ein Bild über einen Text gesetzt, das mit dem Text überhaupt nichts zu tun hat. Obwohl es offensichtlich vielen regionalen Journalisten nicht um objektive Berichterstattung, sondern um Auflagesteigerung durch stumpfste Meinungsmache geht, fordern wir auch in diesem Fall, Journalismus der diesen Namen auch verdient!