Drei Bundespolizisten aus Berlin sind vom Dienst suspendiert.

Hallo Hansafans,

Drei Bundespolizisten aus Berlin sind vom Dienst suspendiert. Um ihre Fahndungsbilanz zu schönen, sollen sie nach Informationen des SPIEGEL betrunkenen Obdachlosen Straftaten angehängt haben. Der Fall beschäftigt das Landeskriminalamt.

Obwohl dieser Fall im engeren Sinne mit unserem Tagesgeschäft im Fußball nicht viel zu tun hat, haben wir uns dazu entschieden, ihn für euch zu kommentieren; denn unserer Meinung nach steht er beispielhaft für die strukturellen Defizite im Polizeiapparat und betrifft somit mindestens mittelbar auch jeden Fußballfan.

Bis vor kurzem war es bei der Berliner Bundespolizei offensichtlich üblich, dass die Zahl der geschriebenen Strafanzeigen eines Beamten, ein wichtiges Kriterium für die Güte seiner Arbeit und damit auch ein wichtiger Faktor in Sachen Beförderung war. Dass solche Strukturen zu schweren Straftaten motivieren, muss man sicherlich nicht weiter erläutern. Obwohl die Polizeispitze diesen Missstand offensichtlich erkannt hat, hielt Thomas Striethörster, Chef der Bundespolizeidirektion Berlin, an dieser prekären Praxis fest. So kam es nun offensichtlich dazu, dass drei Beamte gezielt Unschuldige verfolgt haben, um bei der nächsten Beförderungsrunde besser da zu stehen. Die Verfolgung Unschuldiger wird in Deutschland nach § 344 StGB in jedem Fall mit einer Freiheitsstrafe geahndet; hier stehen dann bis zu zehn Jahre, mindestens aber drei bis fünf Monate (bei minder schweren Fällen) im Raum.

Ob die suspendierten Polizeibeamten die Einzigen waren, die sich durch diese Beförderungspraxis zu Straftaten motivieren ließen, oder ob nur sie sich haben erwischen lassen, ist unserer Ansicht nach unwichtig. Wichtig ist: solche oder ähnliche Beförderungskriterien, die sich in irgendeiner Form auf erhobene Zahlen bei Polizeieinsätzen stützen, tragen im Fußball dazu bei, dass die Lücke zwischen der scheinbaren und der realen Bedrohungslage in und um deutsche Fußballstadien seit Jahren größer wird.

Ein ganz klassisches Beispiel in Sachen Fußball sind Straftaten aus einer Menschenmasse heraus. Mittlerweile ist es gängige Praxis: Fliegen Steine, Feuerwerkskörper oder andere Gegenstände aus einer Gruppe von Fans in Richtung der Polizei und kann man den/die Täter nicht unmittelbar ermitteln, wird die gesamte Gruppe zunächst festgenommen. Häufig geht darauf hin jede Person der anonymen Gruppe als Beteiligter an einem schweren Landfriedensbruch in die Statistik ein. Dass später die meisten Verfahren jedoch eingestellt werden, weil kein Tatnachweis zu erbringen ist, weil die Meisten schlicht nichts gemacht haben, schlägt sich wiederum in keiner Statistik nieder. Manchmal reicht die Aussage von Beamten sogar aus, um Leute zu verurteilen, die am betreffenden Spieltag gar nicht vor Ort waren. Beim Thema Pyrotechnik haben wir den Fall von Rebecca H. (http://blau-weiss-rote-hilfe.de/gute-zeugin-schlechte-zeugin-rebecca-hat-nichts-gemacht/) vor kurzem dokumentiert, die eindeutig nachweisbar Unschuldige verfolgt hat, davon aber mittlerweile freigesprochen wurde. In anderen Fällen werden in Regionalzügen Fußballfans durch Polizeikräfte begleitet. Am Ende des Tages verzeichnet die Polizei 120 Anzeigen in ihrer Pressemitteilung. Zurecht geht man anhand der Zahlen von einer erheblichen Gefahrenlage an dem betroffenen Spieltag aus. Splittet man die Zahl jedoch einmal auf, stellt man häufig fest, dass es sich bei den 120 Anzeigen lediglich in fünf Fällen um eine Körperverletzung (im Versuch) handelt, in 15 Fällen um Sachbeschädigungen, in 20 weiteren Fällen um Vermüllung des Zuges und in 80 Fällen um Beleidigungen. Ein Klassiker der Bundespolizei ist auch immer wieder das Aufschließen von besetzten Zugtoiletten von außen, wohl in der Hoffnung, einen illegalerweise rauchenden Fan zu erwischen. Besonders im ersten Fall handelt es sich ganz eindeutig um eine Verfolgung Unschuldiger, die mit Hilfe des Gummiparagraphen „Landfriedensbruch“ verschleiert wird.

Insgesamt lässt sich eine Tendenz erkennen. Es ist für viele Polizeieinheiten nach wie vor wichtiger, dass die Statistik umstrittene Einsätze rechtfertigt, auch wenn dies dann mit teilweise illegaler Praxis einhergeht, als Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Und genau da liegt das Problem.

Die Wette der Polizei ist also: wenn wir nicht mehr und mehr auffahren, werden die Straftaten, die nun mehr oder weniger an uns begangen werden, am „normalen“, unbeteiligten Bürger verübt. Fälle, in denen das tatsächlich passiert, werden dann als Bestätigung dieser Annahme interpretiert. Passiert nichts, weil man mit ausreichend Kräften vor Ort war, ist die Taktik ebenso aufgegangen. So gibt es letztlich nichts, was die interne Bewertung von Polizeieinsätzen in eine Richtung treiben könnte, dass beim nächsten Einsatz weniger Kräfte genügen. Wenn dann noch Beamte, die besonders viele Anzeigen schreiben, Vorteile bei der nächsten Beförderungsrunde haben, werden verantwortungsbewusste Polizisten systematisch benachteiligt. Welche Folgen das für den gesamten Apparat haben kann, sehen wir in extremen Fällen an jungen Führungskräften, die mit „Knüppel frei“-Mentalität ganze Polizeidirektionen leiten. Natürlich ist ein Bewertungsstandard, nur weil er missbraucht werden kann, nicht gleich ein schlechter. Doch in diesem Fall zweifeln wir grundsätzlich daran, dass solche erhobenen Zahlen auch nur den geringsten Aussagewert über die Qualität der Arbeit des einzelnen Beamten haben. Darüber hinaus halten wir die Missbrauchsmöglichkeiten bei solchen Beförderungskriterien besonders in einer Behörde, die das Gewaltmonopol inne hat, für besonders gefährlich für eine liberale, demokratische Gesellschaft.

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock