Hallo Hansafans,
der Ticketverkauf für das kommende Auswärtsspiel ist aus unserer Sicht als Fanhilfe eine datenschutzrechtliche Katastrophe. Neben dem, was bereits unter suptras.de zur Kartenproblematik beim Bremenspiel dargelegt wurde, möchten wir ergänzend auf Folgendes hinweisen:
Zunächst ist ein Ticketkauf im Rahmen der Vorberechtigung für Auswärtsdauerkartenbesitzer und Mitglieder von Hansa nur möglich über einen vom Verein per E-Mail verschickten Link. Über diesen gelangt man auf eine Webseite der Firma Eventim. Von dort aus wird man, wenn man anklickt, eine Gästekarte für das Spiel haben zu wollen, zu einer Webseite der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA geleitet. Dort muss man sich zunächst registrieren, mit E-Mail, Namen, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer als Pflichtangaben, inklusive der Abgabe einer Erklärung, dass man mit der Verarbeitung der Daten, einschließlich aller Daten, die über das Betreiben der Webseite, auch von Dritten erhoben werden, einverstanden ist. Man wird darauf hingewiesen, dass die bei der Registrierung auf werder.de erhobenen personenbezogenen Daten ebenso mit dem Werder Online-Shop geteilt werden. Dieser wird von der Werder Bremen Fan-Service GmbH betrieben, die unter anderem Impressum und anderer Anschrift als werder.de firmiert. Mit der verplichtenden Zustimmung zur Akzeptanz der „Datenschutzbetimmungen“ per Klick, willigt man ein, dass die angegebenen persönlichen Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert werden, die von allen Unternehmen des Werder-Bremen-Verbundes genutzt wird. Zu diesem Verbund gehören derzeit der Sport-Verein „WERDER“ von 1899 e.V., die SV WERDER BREMEN GmbH & Co KG aA, die WERDER BREMEN Fan-Service GmbH sowie die WERDER BREMEN Payment GmbH.
Man muss also davon ausgehen, dass man mit diesem Prozedere nur wegen des Erwerbes einer einzigen Karte zu einem Fussballspiel seine persönlichen Daten einem Zugriff einer nicht überschaubaren Anzahl von Unternehmen und Einzelpersonen preisgibt, ohne dass diese kontrollierbar fest bestimmten Löschfristen unterliegen oder klar ist, dass sie diese nicht weiterleiten, etwa an die Polizei oder andere Behörden.
Laut Webseite von Werder Bremen bestand zuletzt bei Spielen dort zudem eine Pflicht zum Mitführen eines Lichtbildausweises. Dies diene zum Abgleich mit dem Ticket und bedeutet also eine Kontrolle, ob die Person mit den Ticketdaten auch tatsächlich das Stadion betritt – also ein personalisiertes Ticket. Für Identitätskontrollen besteht aus unserer Sicht jedoch keine Rechtsgrundlage.
Ferner muss bedacht werden, dass in Bremen die rechtliche Möglichkeit besteht, dass die Polizei Einsatzkosten bei Hochrisikospielen dem Verein in Rechnung stellt. Inwieweit die von Werder Bremen gespeicherten personenbezogenen Daten später zur Weitergabe von Forderungen an einzelne Fans verwendet werden, ist vor dem Hintergrund des beschriebenen Prozederes völlig offen.
Dies alles hat mit der Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung in Zusammenhang mit Corona-Infektionsschutzmaßnahmen nichts zu tun.
Vor diesem Hintergrund raten auch wir als BWRH im Unterschied zu den vorherigen Auswärtsspielen vom Erwerb von Eintrittskarten und dem Stadionbesuch explizit ab. Wir sehen uns natürlich trotzdem in Bremen.
Hanseatische Grüße,
Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock