Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock – Wir sind vielfältig aufgestellt

Moin Hansafans,

immer wieder erreichen uns interessante Anfragen unserer Mitglieder, derer wir uns gerne annehmen und eine Antwort bzw. Lösung versuchen zu erreichen. So zeigt auch der im Folgenden von uns dokumentierte Fall, dass eure Fanhilfe vielfältig aufgestellt ist und allen Mitgliedern irgendwie oder irgendwann behilflich sein kann.

Zum Fall:

Im letzten Jahr erreichte uns von Rebecca Rotfeder (Name geändert) folgende Email:

„Guten Tag,

am Samstag auf dem Weg nach Regensburg wurde unsere Gruppe auf der Raststätte „Brückenhaus Frankenwald“ an der A9 von der Autobahnpolizei kontrolliert. Wir waren ganz normal ohne auffällig zu werden an der dortigen Tankstelle tanken. Unsere Gruppe bestehend aus 7 Leuten (alle in offensichtlicher Hansa-Fankleidung) wurde danach von der Polizei zur Herausgabe unserer Personalausweise aufgefordert. Als Begründung wurde uns genannt, dass Stadionverbotler unseres Vereins an diesem Tag in den Freistaat Bayern nicht einreisen dürfen. Eine konkrete Rechtsgrundlage wurde uns nicht genannt. Kann mir da vielleicht die Blau Weiß Rote Hilfe weiterhelfen? Denn ich konnte im Internet keine einschlägige Rechtsnorm finden.

Stadionverbotler befanden sich zwar nicht in unserer Gruppe, jedoch wurde nach der Personenabfrage festgestellt, dass zwei Leute Vorstrafen wegen verschiedenen Delikten haben. Daraufhin sollten ihnen die Eintrittskarten für das Spiel abgenommen werden. Dies konnte die Autobahnpolizei warum auch immer aber wohl nicht selbst durchführen. Woraufhin sie uns androhten, dass wir sowieso auf unserer Weiterfahrt nochmal kontrolliert werden und dann den betreffenden Personen die Tickets abgenommen werden. Zu einer weiteren Kontrolle kam es zum Glück nicht. Jedoch auch hier meine Frage, hätte die Polizei überhaupt dazu das Recht gehabt, die Karten abzunehmen aufgrund von Vorstrafen? Bloß für den Fall, dass man nochmal in eine solche Situation gerät.

Viele Grüße
Rebecca“

Da auch wir keine einschlägigen Rechtsnormen fanden, die die Beschlagnahmung der Karten rechtfertigten, übernahmen wir den Fall und wandten uns an die Autobahnpolizei Hof mit folgender Email:

„Sehr geehrte Autobahnpolizei,

am 30.07.2016 spielte die Mannschaft des FC Hansa Rostock in Regensburg. Uns erreichte im Nachgang dieses Spiels die Anfrage von einer Gruppe von Hansafans, die bei ihrem Tankstop auf dem Brückenrasthaus Frankenwald von Beamten der Autobahnpolizei einer Maßnahme unterzogen wurden. Im Einzelnen schilderten die Betroffenen uns gegenüber, dass sie auf Grund ihres offensichtlichen Ziels, Regensburg, zur Personalienfeststellung aufgefordert wurden, Ihre Personalausweise herauszugeben. Ihnen wurde seitens der Beamten mitgeteilt, dass, wenn gegen diese Personen ein Stadionverbot vorliege, sie an diesem Tage nicht in den Freistaat Bayern einreisen dürften. Die Prüfung Ihrer Beamten ergab, dass bei keinem der Reisenden ein solches vorlag. Allerdings sollen bei dieser Kontrolle Vorstrafen festgestellt worden sein. Nach Aussage Ihrer Beamten solle dies reichen, um die vorhandenen Eintrittskarten für das am Nachmittag stattfindende Spiel zu beschlagnahmen. Dieses wurde von den Beamten mit der Begründung nicht vollzogen, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei falle, jedoch im weiteren Verlauf der Reise Richtung Regensburg weitere Kontrollen stattfänden, bei denen die Eintrittskarten der jeweiligen Personen dann beschlagnahmt werden. Tatsächlich kam es zu keiner weiteren Kontrolle der Reisegruppe. Da die Betroffenen auf Nachfrage weder von den Beamten vor Ort noch von uns oder unseren Rechtsanwälten eine einschlägige Rechtsgrundlage für derartige Maßnahmen genannt werden konnte, bitten wir Sie hiermit, uns kurz darzulegen, auf welchen Grundlage die Beamten die Einreise in den Freistaat Bayern wegen eines Stadionverbots verweigern wollten und auf welcher Grundlage den Gruppen eine weitere Kontrolle angekündigt wurde. Dies interessiert die gesamte Rostocker Fangemeinde, weil sie auch weiterhin vorhat, in den Freitag Bayern zu Auswärtsspielen des FC Hansa Rostock einzureisen. Mit oder ohne Stadionverbot; vorbestraft oder nicht.

[…]

Wir erwarten Ihre Antwort […] und behalten uns die Veröffentlichung vor.

Vielen Dank und hanseatische Grüße.
Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock

http://blau-weiss-rote-hilfe.de/“

Wenige Tage nach unserer Anfrage erhielten wir von der Polizei folgende Antwort, die wir euch hier gerne auch zur Verfügung stellen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu meiner Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail vom 16.12.2016 möchte ich auf ihr Vorbringen antworten. Tatsächlich haben zwei Streifenbeamte der VPI Hof am 30.07.2016 an der Rastanlage Frankenwald an der Autobahn A 9 mehrere Personen kontrolliert. Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass die Rastanlage Frankenwald im 30 km-Bereich zur Grenze zur Tschechischen Republik liegt und den Beamten demnach – neben den allgemeinen Befugnissen – der Art. 13 I 5 aus dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (Befugnis zur verdachtsunabhängigen Kontrolle) zur Seite steht.

Ich habe mit beiden Beamten gesprochen und Sie zur Stellungnahme gebeten. Beide haben mir versichert, dass sie sich – wie üblich – zu Beginn der Kontrolle mit ihren Namen und der Dienststelle vorgestellt und den Grund der Kontrolle genannt haben. In Bayern sind Dienstnummern nicht gebräuchlich, vielmehr nennen die Beamten – zumeist zu Beginn der Kontrolle – ihre Namen. Die beiden Beamten erinnern sich an eine unauffällige, normale Kontrolle mit einem üblichen „Kontrollgespräch“.

Keinesfalls sei den kontrollierten Personen die Einreise nach Bayern verwehrt oder eine derartige Maßnahme angedroht worden. Dies wäre auch aus tatsächlichen Gründen nicht möglich gewesen, das sich die Kontrollörtlichkeit bereits auf bayerischem Gebiet befindet.

Beide Beamte erinnerten sich auch, dass sie mit der kontrollierten Personengruppe über die möglichen Szenarien ihrer Weiterreise gesprochen haben. Dazu gehörte auch eine mögliche Situation am Stadioneingang, wo erfahrungsgemäß Eingangskontrollen stattfinden. Dies war nach Einlassung der Beamten jedoch keinesfalls eine „Ankündigung“ weiterer Kontrollen. An ein Gespräch über die „Beschlagnahme“ von Eintrittskarten können sich beide nicht erinnern. Eine derartige Maßnahme war in dieser Situation im Übrigen auch nicht angezeigt.

Sollte die Gruppe der Hansafans, die sich an Sie gewandt hat, weitere Fragen zur Kontrolle vom 30.07.2016 haben darf ich diese bitten, dass sie sich unmittelbar an uns wenden. Unter anderem darf und kann ich auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nur den von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen direkt weitere Auskünfte erteilen.

Ich wünsche Ihnen und allen Hansafans auch in Zukunft viel Spaß bei der Ausübung ihrer Freizeitgestaltung und immer unfallfreie und störungsfreie Fahrten auf den Autobahnen zu den Spielorten.

Mit freundlichen Grüßen

Horst T. […]
Polizeidirektor

[…]“

Wie so oft bleibt nach dem Lesen mal wieder die große Frage, wer hier das Geschehen auf dem Rastplatz nun richtig wiedergegeben hat und bei wem die Märchenwolken aufgezogen sind. In jedem Fall sind wir dankbar für den Hinweis von Rebecca und von der Polizei, da sich nun jeder Leser sein eigenes Bild machen kann und möglicherweise bei ähnlichen Situationen angemessen reagieren kann.

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe