Moin Hansafans!
Immer wieder sehen sich unsere Mitglieder damit konfrontiert, dass Sie im Vorfeld von Spielen des F.C. Hansa Rostock mit Betretungsverboten für die Spielorte belegt werden. Ein Betretungsverbot erlässt die jeweils zuständige Ordnungsbehörde auf Grundlage von Einschätzungen der Polizei und damit zumeist den Szenekundigen Beamten aus Rostock. Zur Grundlage werden immer auch Eintragungen in die Datei Gewalttäter Sport und gespeicherte gerichtliche Verfahren genommen, ganz gleich, ob diese zu einer Verurteilung führten oder nicht. Wir halten das Aussprechen solcher Betretungsverbote schon allein deswegen für rechtswidrig, da die Aufnahme in die von der ZiS geführte Datei Gewalttäter Sport nicht nachvollziehbar ist und bereits eine Personalienfeststellung zur Speicherung führen kann. Daher ist hinlänglich bekannt, dass diese und alle weiteren Speicherdateien der Ermittlungsbehörden keinen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen und in das verfassungsmäßig verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffen eingegriffen wird, weil niemand wirklich weiß, ob und was von ihm gespeichert ist.
Dennoch, zur Zeit ist es nach Ansicht einiger Gerichte so, dass es wohl ausreicht, wenn man dreimal irgendwo in Zusammenhang mit Fussball polizeilich erfasst wurde und darunter ein Ermittlungsverfahren ist. Dann wird ein Betretungsverbot als rechtmäßig angesehen. Als wären diese willkürlich ausgesprochenen Verbote nicht einschränkend genug, müssen unsere Mitglieder seit Monaten auch damit rechnen, für jedes Verbot auch noch Gebühren im dreistelligen Bereich an die Behörde zahlen zu müssen. Quasi bezahlt man damit den Mitabeiter des Ordnungsamtes eines Ortes dafür, dass der innerhalb seiner Arbeitszeit auf Zuruf der Polizei gegen jemanden einen Bescheid erlässt . Dass dies zu einer enormen finanziellen Belastung der Hansafans führt, spielt für die Behörden und Gerichte keine Rolle. Man stelle sich vor, dass zu jedem Spiel ein solches Verbot und eine Gebührenfestsetzung erfolgen. Wie in diesem Artikel beschrieben, scheint nur ein Weg zumindest an den Gebühren vorbeizuführen: Auf die dem Bescheid vorgelagerte Anhörung muss begründet reagiert werden! Nur dann hat der Mitarbeiter auch die Möglichkeit und Aufgabe, sich mit dem Einzelfall auseinanderzusetzen. Andernfalls hat er eben nur die Argumente der Polizei zur Verfügung und wird wie von der Polizei gewünscht den Bescheid kostenpflichtig erlassen.
Daher rufen wir alle Betroffenen auf, sich sofort mit uns in Verbindung zu setzten, wenn eine Anhörung zu einem Betretungsverbot von einer Ordnungsbehörde im Briefkasten landet; und nicht zu warten, bis der Bescheid zugestellt wird.
Wir werden unser Ziel, bereits die Rechtmäßigkeit von Betretungsverboten gerichtlich überprüfen zu lassen, vehement weiter verfolgen und halten Euch auf dem Laufenden.
Das öffentliche Interesse an den Dateien wie der Gewalttäter Sport steigt gerade, was auch an folgenden Artikeln deutlich wird. Wir begrüßen daher ausdrücklich den Entschließungsantrag aus NRW:
faszination-fankurve.de: In SKB-Dateien gespeicherte Fans werden informiert
deutschlandfunk.de: NRW legt Informationspflicht für Polizei fest
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock