Hallo Hansafans,
dem BWRH-Mitglied Bernie Blaubarsch (Name geändert) wurde vorgeworfen, bei einem Auswärtsspiel vermummt verbotene Pyrotechnik abgebrannt zu haben. Vom Amtsgericht erhielt er dafür einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 10,00 €.
Da er sich keiner Schuld bewusst war, wandte sich Bernie an einen von der Blau-Weiß-Roten Hilfe vermittelten Anwalt. Dieser legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Die Akte war sehr dünn, aber immerhin war ein Video enthalten. In dem Video sah man, wie ein vermummter Hansafan auf eine Stange kletterte und einen pyrotechnischen Gegenstand abbrannte. Auch der Rest der Hanseaten war nicht untätig und der Gästefanblock war ordentlich vernebelt. Der vermummte Hansafan kletterte alsbald die Stange hinunter und verschwand im Rauch.
Aus einem Vermerk einer szene(un)kundigen Polizeibeamtin ergab sich, dass es sich bei dem vermummten Hansafan um Bernie handeln solle. Wer wie oder aufgrund welcher Indizien tatsächlich darauf gekommen war, wurde nicht aufgeführt. Mehr als dass es sich um einen jüngeren männlichen Fan handeln muss, konnte in dem Video jedenfalls nicht erkannt werden.
Wie in diesen Fällen üblich, wurde durch das Amtsgericht ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Bernie und sein Verteidiger machten sich frohen Mutes auf die Reise. Beide waren sehr gespannt, was die als Zeugin geladene Polizistin angesichts des Videos wohl zum Besten geben würde.
Doch alles kam anders. Zwar wurde das Video in Augenschein genommen und allseits festgestellt, dass weder erkennbar ist, ob es sich um verbotene Pyrotechnik, also ohne BAM-Siegel, noch ob es sich um Bernie handelt – allerdings erschien die Zeugin nicht. Laut Hörensagen hatte sie im Vorfeld kundgetan, nichts zur Identifizierung sagen zu können. Entschuldigt für die Verhandlung hatte sie sich aber anscheinend nicht. Kein Problem – es wurde ein neuer Termin bestimmt.
Achtung! Wir raten stark davon ab, bei Gericht anzurufen, zu sagen, dass man nichts wisse und dann nicht zum Termin zu erscheinen. Dies hätte unweigerlich zur Folge, dass einem ein Ordnungsgeld und/oder die zwangsweise Vorführung durch die Polizei sowie die Kosten des geplatzten Termins auferlegt werden.
Nicht jedoch, wenn die Zeugin eine Polizeibeamtin ist natürlich. Der Vorschlag des Verteidigers, ein Ordnungsgeld auszusprechen, wurde vom Gericht und der Staatsanwältin mit einem müden Lächeln bedacht.
Neuer Termin, neues Glück – neue Reise – und Terminkosten. Dieses Mal waren zwei andere szenekundige Beamte geladen und sogar so gnädig, das Gericht mit ihrer Anwesenheit zu beglücken. Die beiden Beamten wollten die vermummte Person unmittelbar vor Ort als Bernie identifiziert haben. Dies erschien aufgrund des geschilderten Tathergangs jedoch äußerst unwahrscheinlich. Die immer noch vermummte Person soll sich nämlich nach dem Herunterklettern aus dem Sichtfeld der Beamten entfernt haben und sei im Schutz des Rauches und der Menschenmasse des Gästeblockes verschwunden, so ihre Aussage.
Ob das Gericht den Beamten glaubte, darf bezweifelt werden – zu einer Verurteilung hat es jedenfalls nicht gereicht. Zu einem Freispruch aber auch nicht. Den verhinderte die Staatsanwaltschaft, die den Antrag stellte, das Verfahren gem. § 154 StPO einzustellen. Das Gericht kam dem nur zu gerne nach. Hierbei handelt es sich um eine Verfahrenseinstellung, weil die zu erwartende Strafe im Hinblick auf eine Strafe in einem anderem Verfahren nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Dies kann gemacht werden, ohne den Betroffenen zu fragen. Da Bernie so keine Chance hatte, dagegen vorzugehen, blieb er zwar unbestraft, aber – anders als bei einem Freispruch – auch auf den Verteidigerkosten für zwei Verhandlungstage sitzen.
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock