Gemeinsam mit anderen Rostocker Hansafans wollte BWRH-Mitglied Bernd Barrakuda (Name geändert) am 30.03.2013 mit dem Zug zum Spiel unserer Kogge nach Osnabrück anreisen. Sie kamen, wie bekannt, nur bis Hannover. Anstatt das Spiel zu sehen, lernte Bernd im Nachhinein gezwungenermaßen die Amtsgerichte in Stendal und Burgdorf kennen.
In Hannover ließ die Polizei damals alle anwesenden Hansafans aus den Zügen steigen und baute eine sog. Identitätsstrecke auf. Hier wurde auch Bernd festgestellt. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Hannover stellte das Verfahren am 10.01.2014 mangels hinreichendem Tatverdachts gem. § 170 II StPO ein. Der Ermittlungsakte waren keine Handlungen zu entnehmen, die Bernd zugeordnet werden konnten.
Nach der Identitätsfeststellung in der niedersächsischen Hauptstadt nahm Bernd den Regionalexpress 14021 in Richtung Meinersen.
Im Bereich des Gerichtsbezirks des Amtsgerichts Burgdorf sollen Polizeibeamte, die zu viert oder zu fünft zwischen den Abteilen aufgestellt waren, angegriffen worden sein. Sequenzen aus Videofilmen lagen der Ermittlungsakte bei. Bernd war auf den Bildern in einem Abteil zu sehen, aus dem heraus Straftaten gegen Polizeibeamte begangen worden waren. Dabei war zu erkennen, dass er sich das Geschehen anschaute, auf einen Sitz kletterte und wieder hinunter. Die Beamten selber hatten niemanden während der Tat beobachten können. Ein „szenekundiger“ Rostocker Beamter erkannte Bernd jedoch auf den übermittelten Videoausschnitten. Dies führte dazu, dass sich ein geschädigter Polizeibeamter anschließend erinnern wollte, dass Bernd derjenige war, den er nicht gesehen hatte und der von hinten auf seinen behelmten Kopf schlug, sodass er einen Zahn verlor.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim stellte dieses Verfahren zunächst und im Hinblick auf den weiter unten geschilderten dritten Vorfall, ein. Als das dritte Verfahren beendet war, wurde gegen Bernd jedoch erneut wegen der Vorfälle auf dem Weg nach Meinersen Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben. Das zuständige Amtsgericht Burgdorf sprach Bernd am 8. Dezember 2014 dann jedoch frei, weil ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Weder die vernommenen Zeugen, noch der Polizeibeamte, hatten ihn beobachtet. Der Freispruch wurde rechtskräftig, obwohl die im Termin anwesende Staatsanwältin 11 Monate Haft beantragt hatte, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Bernd hatte nur zu seiner Person, nicht jedoch zur Sache ausgesagt.
Auf seinem Weg zurück mit der Bahn nach Rostock und bereits nach den beiden ersten Vorkommnissen der langen Fahrt musste Bernd, wie andere Hansafans auch, in Stendal umsteigen. Zeitgleich stiegen dort Fans von Eintracht Braunschweig um. Es kam zu Rangeleien und einem Braunschweig-Fan soll ein Schal entwendet worden sein. Erneut wurde Bernd durch einen „szenekundigen“ Beamten aus Rostock auf Videosequenzen wiedererkannt.
Obwohl bereits im Ermittlungsverfahren der Geschädigte und seine Begleitung angegeben hatten, dass der Tatverdächtige eine schwarze Jacke trug, wurde Bernd von der Staatsanwaltschaft Stendal mit dem Vorwurf, einen Raub begangenen zu haben, angeklagt. Die Videosequenzen zeigen ihn in einer bunten Jacke.
Am 24.02.2014 wurde Bernd dann rechtskräftig durch das Amtsgericht Stendal freigesprochen. Der anwesenden Staatsanwältin, die die Anklage verfasst hatte und der zuständigen Richterin, fiel, so berichten es Augenzeugen, ein wenig „die Kraft aus dem Gesicht“, als der Geschädigte bei seiner Zeugenvernehmung dabei blieb, dass der Tatverdächtige eine schwarze Jacke trug und nicht der sei, der auf der Anklagebank Platz genommen hatte. Zur Sache hatte Bernd legitimerweise wieder keine Angaben gemacht.
Mit hanseatischen Grüßen
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock