Moin Hansafans,
wir haben im Nachgang zum Auswärtsspiel in Kiel die Bundespolizei angeschrieben, um eine gesetzliche Grundlage für die Videographierung vieler Hansafans vor der Abfahrt am Rostocker Hauptbahnhof zu erfahren. Unsere Email und die Antwort wollen wir Euch nicht vorenthalten:
Die Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock schrieb am 11.05.2017:
„Sehr geehrte Bundespolizei Rostock,
am vergangenen Sonnabend spielte der FC Hansa Rostock in Kiel. Viele Hansafans wählten die Bahn zur Anreise nach Kiel. Vor der Abfahrt wurden viele dieser Hansafans durch die Bundespolizei am Hauptbahnhof Rostock erkennungsdienstlich behandelt, d.h. nicht nur die Identität festgestellt, sondern auch videographiert.
Die Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock vertritt die Interessen vieler Hansafans, die der dortigen Maßnahme unterzogen wurden. Da die vor Ort eingesetzten Beamten auf Nachfrage keine Rechtsgrundlage nannten und teilweise Fans deshalb die Reise nicht antraten, fragten uns im Nachgang die Betroffenen, auf welcher Grundlage die Maßnahmen durchgeführt worden sein könnten. Da vor Abfahrt der Fans kein Anlass bestand, Daten der Reisenden zu erheben, bitten wir Sie hiermit, uns stellvertretend eine Rechtsgrundlage zu benennen. Wir werden dann der Vielzahl der Betroffenen erklären, warum sie sowohl ihre Personalien abgeben, als auch Fotos von sich machen lassen mussten. Die Tatsache, dass durch die eingesetzten Beamten die Löschung der Daten angekündigt wurde, kann die Maßnahme schwerlich rechtmäßig machen. Wir gehen davon aus, dass auch in Zukunft Menschen zu Spielen des F.C. Hansa Rostock mit der Bahn […] fahren wollen und würden entsprechend Ihrer Antwort über die Rechte und Pflichten sowohl der Reisenden, als auch der eingesetzten Beamten aufklären.
Wir wollen die Rechtsgrundlage auch in Erfahrung bringen, um bei einer möglichen Fortsetzungsfest-stellungsklage das Rechtsschutzbedürfnis zu prüfen.
Wir erwarten Ihre Antwort bis zum 17.05.2017 und behalten uns die Veröffentlichung vor.
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Hanseatische Grüße
Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock“
Von der Bundespolizei erhielten wir am 15.05.2017 zunächst folgende Antwort:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre gem. Bezug übersandte E-Mail.
Gerne werde ich Ihre Anfrage in Kürze beantworten.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass ich den von Ihnen gewünschten Termin
aufgrund behördeninterner Bearbeitungsprozesse nicht einhalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[…]“
Dass sich die Bundespolizei Zeit erbittet, um eine gesetzliche Grundlage bekannt zu geben, spricht unserer Meinung nach Bände: Gemäß des Verfassungsgrundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes muss jeder staatliche Eingriff durch ein Gesetz legitimiert sein. Wenn die Bundespolizeidirektion nun also nicht in der Lage ist, eine solche Ermächtigungsgrundlage auf schriftliche Anfrage umgehend mitzuteilen, muss sich um so mehr die Frage gestellt werden, worauf sich die vor Ort eingesetzten Beamten berufen haben!
Es bleibt also spannend und wir werden Euch gerne auf dem Laufenden halten.
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock