Im Januar 2014 erhielt Konrad Karausche (Name von der BWRH geändert) überraschend Post vom Amtsgericht Saarbrücken: ein Strafbefehl.
Hierin wurde ihm mitgeteilt, dass sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht in der Beurteilung einig wären, er habe nach dem Auswärtsspiel in Saarbrücken am 27.04.2013, bei einem Angriff von ca. 40 Saarbrücker Fans auf ca. 15 Hansafans, einen nicht ermittelten Saarbrücker geschlagen und getreten. Selbst als die Polizei anrückte, soll er nicht von seinem Opfer abgelassen haben. Das Amtsgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 1.000 €. Dies alles geschah, wie bereits beschrieben, im Strafbefehlsverfahren – also zunächst ohne Gerichtstermin.
Konrad wollte dies nicht akzeptieren, zumal er den konkreten Sachverhalt völlig anders in Erinnerung hatte. Demnach hatte die Saarbrücker Polizei den kleinen Rostocker Fahrzeugkonvoi nicht direkt zur Autobahn geleitet, sondern durch die Stadt. Man musste am späteren Tatort vorbei, wo sich offensichtlich schon die Saarbrücker auf die Lauer gelegt und mit Steinen sowie Baumaterial von der nahegelegenen Baustelle versorgt hatten. Der Konvoi stoppte, wurde angegriffen und die Hansafans wehrten sich. Die Polizei griff nicht ein – wegen der zahlenmäßigen Unterlegenheit, wie es später hieß.
Durch die Polizei, die im Übrigen mehrere Rostocker, aber keinen einzigen Saarbrücker festnahm, wurden dann sechs Beamte benannt, die den Tatvorwurf angeblich bestätigen könnten. Durch die Akteneinsicht der Anwälte der Blau-Weiß-Roten Hilfe stellte sich heraus, dass nur ein einziger Beamter überhaupt etwas dazu sagen konnte. Aufgrund dessen wurde gegen den Strafbefehl fristgemäß Einspruch eingelegt.
Am 29.07.2014 kam es dann zum ersten Gerichtstermin in Saarbrücken. Drei der sechs Polizeibeamten hatten sich wegen Urlaubs entschuldigt – natürlich hatte es die Richterin nicht für nötig gehalten, den Angeklagten oder seinen Verteidiger hierüber zu informieren. Letzterer hätte dann sofort eine Terminverlegung beantragt, um eine doppelte Anreise (immerhin knapp 2.000 km) zu vermeiden.
Ein Polizeibeamter sagte aus. Selbstverständlich hatte er sich zuvor den Aktenvorgang nochmals angesehen und schilderte in aller Ausführlichkeit den Sachverhalt, als ob sich dieser erst am Tage zuvor und nicht vor 15 Monaten ereignet hätte. Wie es nicht anders zu erwarten war, bestätigte er den Anklagevorwurf. Allerdings benannte er auch als weitere Zeugen zwei Beamte, von denen bislang noch niemand etwas wusste und deren Namen in der Akte nicht verzeichnet waren.
Da das Polizeirevier um die Ecke liegt, konnte einer der beiden noch in der laufenden Verhandlung heranzitiert werden. Dieser war natürlich von seiner prompten Ladung überrascht und hatte demzufolge keine Gelegenheit mehr, in die Akte zu sehen. Also berichtete er vor dem Gericht so, wie es die Strafprozessordnung eigentlich auch vorschreibt: einzig und allein aus der Erinnerung heraus. Und siehe da: es gab erhebliche Unterschiede zwischen seiner und der vorhergehenden (aktengefütterten) Aussage seines Vorgesetzten. So konnte er sich an den Angeklagten überhaupt nicht mehr erinnern, obwohl dieser ja eigentlich der Dreh- und Angelpunkt seines Handelns an diesem Tage gewesen sein soll.
Einen Vorschlag des Verteidigers, dass bei einer solchen Lage doch zumindest eine Verurteilung des Angeklagten zweifelhaft wäre und man mit einer Verfahrenseinstellung gegen Auflagen weitere Gerichtstermine vermeiden könnte, zumal es nicht am Angeklagten lag, dass die anderen Zeugen nicht erschienen sind, lehnte die zuständige Richterin brüsk ab und beharrte auf einer Aufklärung des Geschehens bis ins letzte Detail. Sie vertagte das Verfahren auf den 08.10.2014. Dieser Termin konnte von Seiten des Beschuldigten nicht eingehalten werden, da der Angeklagte am Tag zuvor erkrankte und durch einen Arzt für reiseunfähig erklärt wurde. Nun wird es 2015 mindestens einen neuen Termin geben. Auch wenn sich die Sache dadurch weiter hinzieht – ein positives Zeichen gibt es: die bislang zuständige Richterin ist zum Jahresende 2014 in Pension gegangen. Nun haben wir eine neue und hoffentlich fairere Chance auf eine gerechte Beurteilung des Sachverhaltes.
Wir werden in diesem Fall weiter berichten und halten euch auf dem Laufenden.
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock