Der Zaun bricht ab

Hallo Hansafans,

vor kurzem ging ein Verfahren zu Ende, in dem einem BWRH-Mitglied vorgeworfen wurde, im Gästeblock des Stadions in Mannheim beim Spiel am 29.09.2019 den Zaun beschädigt zu haben. Während des Torjubels der Hansafans brachen einzelne Felder aus dem oberen Bereich des Zaunes heraus. Im Nachgang ist im Rahmen der Spieltagsauswertung vom SV Waldhof Mannheim gegenüber Vereinsvertretern des F.C. Hansa Rostock formuliert worden, dass ein Gesamtschaden in Höhe von 2000 € entstanden sei. Man würde aber auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichten, wenn der Betrag gezahlt wird. Einige Monate später wurde von der Mannheimer Spielbetriebs GmbH an einen Hansafan eine Rechnung in Höhe von 1051,37€ für die Reparatur eines Zaunfeldes in der Größe von 180 cm mal 60 cm durch eine Metallbaufirma geschickt. Die Polizei hatte das BWRH-Mitglied nach Spielende rabiat festgenommen, ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet und offensichtlich dessen Personendaten ohne Befugnis an den Verein Waldhof Mannheim weitergegeben.

Eineinhalb Jahre später wurde am Amtsgericht Mannheim über die Sachbeschädigung verhandelt. Polizisten als Zeugen beschrieben, wie der Angeklagte versucht habe, beim Torjubel am Zaun hochzuklettern und dabei am oberen Zaunfeld „wie ein Affe“ gerüttelt habe. Dabei sei ein Zaunfeld herausgebrochen. Recherchen der Blau-Weiß-Rote Hilfe in Zusammenarbeit mit anderen Fanhilfen im Vorfeld der Verhandlung hatten dagegen ergeben, dass der Zaun im Gästebereich des Waldhof Stadions so gebaut ist, dass sich immer wieder bei einfacher Belastung einzelne Zaunfelder herauslösen können. Dabei sind in der Vergangenheit zum Beispiel auch schon Fans vom Zaun heruntergestürzt. Insbesondere das im Verfahren relevante Zaunfeld war bereits Wochen vor dem Spiel beschädigt, was mit Fotos belegt werden konnte.

Der Vertreter der Spielbetriebs GmbH versicherte in der Verhandlung, dass der Zaun nach und vor jedem Spiel kontrolliert, sowie falls erforderlich von einer Firma repariert wird. Der Vertreter der Metallbaufirma gab an, dass der Zaun nach nahezu jedem Spiel von ihnen repariert werden müsse. Die Rechnung über die Reparatur eines Zaunfeldes könne er jedoch nicht zuordnen und die Höhe sei auch nicht erklärbar. Die Kosten eines Zaunteiles würden weniger als 100 € betragen, bestätigte der Metallbauer in der Verhandlung. Das Gericht konnte eine Bezeichnung und Bezifferung des geltend gemachten Schadens danach nicht nachvollziehen, sodass eine Verurteilung als Sachbeschädigung nicht möglich erschien. Es stellte das Verfahren ein und entschied, dass alle Kosten die Staatskasse tragen solle.

Fazit des Falles: Nicht nur der Zaun in Mannheim scheint ein Problem zu sein, sondern auch das „Geschäftsgebaren“ einiger Mannheimer Vereinsvertreter ist kritisch zu betrachten.

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock