Das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Hallo Hansafans,

am 22.06.2017 hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Überwachung der Telekommunikation in Deutschland zukünftig massiv verschärfen wird. Was darüber hinaus eingeführt werden soll und welche Auswirkungen das auf Euch haben wird, soll folgender Text kurz aufzeigen:

Was soll eingeführt werden:

Unter anderen im Rahmen der Vorladungen durch die Polizei hat sich etwas getan. Bis dato mussten sowohl Beschuldigte als auch Zeugen einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge leisten. Nach der neuen Fassung des § 163 III StPO n.F. sind Zeugen nunmehr verpflichtet, auf Ladung der Polizei zu erscheinen, soweit dem ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Dabei bleiben die Anforderungen an den „Auftrag“ völlig unbestimmt. Ob hierfür bereits ein kurzer Anruf ausreicht, wird sich nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen.

In jedem Fall ist zu empfehlen, dass Ihr Euch bei uns meldet, sobald Ihr eine Zeugenvorladung erhaltet. Auch hier kann es Sinn ergeben, nur in Anwesenheit eines Rechtsbeistands zu erscheinen. Denn der Wechsel von Zeugen- zu Beschuldigtenvernehmung lässt häufig leider nicht lange auf sich warten.

Die größten Änderungen bringen die Neuregelungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) mit sich. Die bereits bestehende TKÜ beschränkte sich noch auf ein Überwachen und Aufzeichnen des laufenden Datenverkehrs beim Netz-und Telefonanbieter. In § 100a StPO n.F. soll mit einem Zusatz nun die Quellen-TKÜ eingeführt und wesentlich früher angesetzt werden. Hierbei werden Endgeräte mit technischen Mitteln direkt infiltriert, um so auf die verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können. Die genutzten Computer und Mobiltelefone werden somit zunächst mittels staatlicher Schadsoftware gehackt und anschließend alle Daten vor der Verschlüsselung abgefangen.

Daneben wird mit § 100d ein völlig neuer Paragraph eingeführt. Dieser soll erstmals eine Online-Durchsuchung außerhalb internationaler Terrorismusverfahren ermöglichen. Auf Kommunikationsgeräten wird dabei ebenfalls zunächst staatliche Schadsoftware installiert. Im Rahmen der Online-Durchsuchung dürfen jedoch nicht nur laufende Daten ausgeleitet, sondern das System komplett durchleuchtet und alle gespeicherten Dateien ausgelesen werden. Damit wird den Ermittlungsbehörden ein Zugriff auf sämtliche Informationen auf eurem Handy möglich gemacht – seien es eure Aufnahmen, Kalendereinträge, WhatsApp-Nachrichtenverläufe oder die Nährwerte in eurer Fitnessapp.

Die Neuregelungen zur TKÜ geben dem Staat die Rechtsgrundlage, um in alle Schichten der Privatsphäre einzubrechen. Anstelle Sicherheitslücken nach ihrer Aufdeckung zu schließen, werden diese bewusst ausgenutzt, um schädliche Programme auf den Endgeräten zu installieren und die Überwachungsmaschinerie anzukurbeln. Das Anzapfen von Telefonen und Computern, als zentrale Geräte des Alltags, bereits bei Verdacht einer Strafbarkeit wegen Betruges, stellt einenvöllig unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar.

Mehr denn je heißt es nun: Haltet eure Telefone fern von eurem Kernbereich privater Lebensgestaltung. Speichert Fotos und andere Dateien auf getrennten und verschlüsselten Speichermedien.

Als weitere große Änderung lässt sich zuletzt die Abschaffung des Richtervorbehalts bei einer Blutentnahme in § 81a n.F. für bestimmte Verkehrsstraftaten feststellen. Die Polizei kann Euch zukünftig ohne Anordnung durch einen Richter Blut abnehmen lassen, sobald der Verdacht einer der genanten Verkehrsstraftaten gegen Euch besteht.

Es bleibt zu hoffen, dass hiermit nicht das Eis zur Streichung des Richtervorbehalts in weiteren Ermittlungsmaßnahmen gebrochen ist.

Das Zustandekommen des Gesetzesbeschlusses

Damit noch nicht genug. Die Art und Weise, wie der Gesetzesentwurf beschlossen wurde, macht das ganze Unterfangen umso besorgniserregender. Dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 22.06.2017 lag ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.12.2016 zugrunde, welcher dem Bundestag am 22.02.2017 zugeleitet worden war. Während der ursprünglich in den Bundestag eingebrachte Gesetzesentwurf noch vergleichsweise harmlos war und hauptsächlich ein Fahrverbot als Nebenstrafe einführen sollte, änderte sich mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 20.06.2017 das Blatt erheblich. Obwohl im Mai Informationen zum Staatstrojaner an die Öffentlichkeit gelangt waren, enthielt diese Beschlussempfehlung erstmalig die erwähnten Maßnahmen zur Änderung der Telekommunikationsüberwachung. Bereits zwei Tage im Anschluss hieran wurde die Empfehlung auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf die Tagesordnung im Bundestag gebracht. Wenn man die weitreichenden Grundrechtseingriffe durch den Entwurf bedenkt, erscheint besonders erschreckend, dass der Antrag als eine Art Eilantrag nach Sitzungsbeginn erging und der abgeänderte Gesetzesentwurf somit noch in der gleichen Nacht vom Bundestag beschlossen werden konnte.

Klamm heimlich wurde eines der weitreichendsten Gesetze zur TKÜ ohne öffentliche Debatte im Bundestag beschlossen. Nun liegt das Gesetz beim Bundesrat, von dem wohl kein Einspruch zu erwarten ist.

Nach Inkrafttreten bleibt nur zu hoffen, dass das Gesetz schleunigst vor dem Bundesverfassungsgericht landet und der ganze Spuk dort sein Ende nehmen wird.

Verfahrensgang und Quellen: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/788

Hanseatische Grüße
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock