Tapetenwechsel in der Berufungsinstanz – Freispruch nach drei Jahren

Hallo Hansafans

am 07. Juni 2016 hat das Landgericht Rostock als Berufungsinstanz vier Hansafans vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Zuvor war gegen alle Strafbefehl erlassen worden, wogegen sie Einspruch eingelegt hatten. In den Verfahren vor dem Amtsgericht Rostock waren im Vorhinein alle verurteilt worden. Insgesamt gab es sechs Verfahren. Ein Strafbefehl wurde rechtskräftig, ein Verfahren wurde im Hinblick auf ein anderes eingestellt und ein weiteres wurde abgetrennt und muss nunmehr erneut verhandelt werden.

Den BWRH-Mitgliedern wurde vorgeworfen, während des Spiels des F.C. Hansa Rostock gegen Jahn Regensburg am 04. September 2013 eine bekannte, nicht aber sonderlich beliebte Rostocker Polizeibeamtin beleidigt zu haben. Drei der Freigesprochenen hielten demnach ein Spruchband, auf dem „Egal ob Ultra oder Kutte, ganz Rostock hasst die dumme Nutte!!“ zu lesen war. Der Vierte soll von hinten einen Riss in der Tapete „repariert“ haben. Sie sollen vom Inhalt des Spruchbandes gewusst und dieses während gleichzeitiger, die Beamtin beleidigender Parolen präsentiert haben, so die Anklage weiter. Als Beweismittel diente ein Video, auf dem die Angeklagten (zum Teil) beim Halten der Tapete identifiziert wurden.

Ein Teil hatte die Vorwürfe bestritten, ein Teil hatte vom Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch gemacht. Wie berichtet nützte es alles nichts und die Richterinnen und Richter am Amtsgericht verurteilten die Hansafans nach zum Teil sehr kurzen Verhandlungen sowie der Vernehmung nur eines einzigen Polizeizeugen.

Nachdem alle Angeklagten gegen die Verurteilungen Berufung eingelegt hatten, wurden die Verfahren von dem für alle zuständigen Richter am Landgericht zu einem Verfahren zusammengelegt – aus verfahrensökonomischen Gründen mehr als nachvollziehbar.

Am ersten Verhandlungstag der Berufung unterbreitete der Staatsanwalt der Verteidigung vorab das „Angebot“, die Strafbefehle in der Höhe bei allen Angeklagten deutlich zu reduzieren. Nach einer kurzen Beratungspause der vier Verteidiger und ihrer jeweiligen Mandanten entschieden sie sich einstimmig für eine Weiterführung der Verhandlung und somit gegen den faulen Deal.

Im Anschluss wurden mehrere Polizeizeugen vernommen. Unter ihnen befand sich auch die geschädigte ehemalige „Szenekundige“ Beamtin, welche in der Vergangenheit bereits mehrfach durch falsche Verdächtigungen gegenüber Hansafans auffällig geworden war. Am Spieltag selber war sie nicht im Stadion und hatte die Beleidigung somit auch nicht selbst zur Anzeige gebracht. Weitere Beamte aus dem „Spezialressort“ wurden als Zeugen gehört.

Schnell wurde klar, dass nichts klar ist und die Beamten eigentlich nichts über die Szene wissen. Nur so viel – die erste Reihe auf der Südtribüne sollte sich nicht wundern, wenn sie für die Anführer der Ultraszene des F.C. Hansa Rostock gehalten werden… Die Zeugen stellten viele Mutmaßungen über die Rolle des Vorsängers an und wie wohl die Präsentation einer Tapete organisiert wird. Tatsachen oder belastbare Informationen konnten sie dem fußballunkundigen Gericht und Staatsanwalt nicht präsentieren.

Die in den vorherigen Urteilen noch zu lesende Behauptung, dass die Zeugen gehört hätten, wie die Angeklagten die beleidigenden Parolen skandierten, konnte widerlegt werden. Es gab nur einen Beamten, der bis dahin noch nicht einmal in den Akten auftauchte, der die Parolen einiger weniger Fans von der Osttribüne aus wahrgenommen hatte. Auf Grund der Entfernung war es ihm jedoch nicht möglich, die Gesänge einzelnen Personen zuzuordnen.

Vor dem Hintergrund dessen, dass mit Ausnahme dieses Beamten alle anderen Kollegen geschildert hatten, keine Schmähgesänge gegen die Geschädigte wahrgenommen zu haben – allein schon weil sie sich in der geschlossenen Einsatzzentrale der Polizei im Ostseestadion befunden hatten – waren sowohl der Richter, als auch alle weiteren Anwesenden erstaunt, als sie von einem der zuletzt vernommenen Polizeizeugen hörten, dass dieser die Gesänge doch gehört haben wollte, obwohl er sich ebenso in der Polizeizentrale befunden hatte. In diesem Moment schritt der Staatsanwalt ein und wies den Zeugen darauf hin, dass seine Erinnerung wohl nicht ganz korrekt sei, da seine vorher gehörten Kollegen andere Angaben gemacht hatten. Daraufhin änderte der Beamte seine vorher noch mit großer Überzeugung vorgetragene Aussage und gab an, dass es sich dann wohl doch so zugetragen haben müsste, wie die Kollegen es erinnerten. Ganz nebenbei kam hierbei heraus, dass Ermittlungsberichte von Beamten unterschrieben wurden, die gar nicht von ihnen stammten, sondern von Praktikanten.

Bedenkt man, welche Schwere die ursprüngliche Aussage dieses Beamten für den Prozess gehabt haben könnte, erscheint es nur schwer verständlich, mit welcher Sorglosigkeit er vor Gericht agierte. Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass es sich bei ihm um den Praktikanten handelte und die bereits erwähnten Ermittlungsberichte von ihm stammten, bleiben deutliche Zweifel, ob es sich am Ende wirklich um Sorglosigkeit handelte.

Auf die Frage nach Beweisen für die Behauptung der Polizei, dass die Angeklagten von dem Inhalt der Tapete wussten, wurde unter anderem geantwortet: „Es gibt keine Beweise, deswegen sitzen wir ja hier!“

Selbst als durch die Verteidigung der bereits verurteilte Urheber der Beleidigungen präsentiert wurde, der noch mal erklärte, wie die Präsentation der Tapete ablief und damit die Angeklagten folgerichtig entlastete, wollte der Staatsanwalt davon nichts wissen und drohte gar mit strafrechtlichen Konsequenzen. In seinem Plädoyer bemühte er sich in nahezu beleidigender Art und Weise die Angeklagten als Täter hinzustellen.

Letzten Endes konnte sich das Berufungsgericht jedoch auch am dritten Verhandlungstag nicht davon überzeugen, dass die Angeklagten tatsächlich vom Inhalt des Spruchbandes Kenntnis hatten oder nicht einfach – wie so oft – ein Hansafan eine Tapete an beliebiger Stelle ausgerollt hatte, ohne sich vorher zu überlegen, wem er die Tapete in die Hand drückt oder diejenigen vorher über den Inhalt zu informieren und sprach alle Angeklagten frei.

Deutlich zu kritisieren bleibt aus Sicht der Blau-Weiß-Roten Hilfe die Berichterstattung der (lokalen) Presse über das Verfahren. Bereits nach dem ersten Verhandlungstag war in den „Norddeutschen Neuesten Nachrichten“ von „Fußballrowdys“ die Rede und selbst im Bericht über das Urteil des Verfahrens lautet der Titel „Freispruch für vier Rowdys“.

Die vier Hansafans auch nach dem Freispruch noch zu kriminalisieren und teilweise öffentlich zu stigmatisieren, entbehrt nicht nur der journalistischen Sorgfaltspflicht, sondern ist zudem absolut unprofessionell.

Auch und gerade Medien sind in der Pflicht, die in Deutschland geltende Unschuldsvermutung zu respektieren und in der Berichterstattung über Gerichtsverfahren erst die jeweiligen Urteile abzuwarten. Ob reißerische Überschriften für mehr Leser bei den jeweiligen Presseerzeugnissen sorgen, ist dabei uninteressant.

Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe Rostock