Stadionverbot

Die Fußballvereine in Deutschland haben sich gemeinsam mit den Fußballverbänden auf Regeln zum Erlass von Stadionverboten geeinigt. Die Anträge auf Erlass eines Stadionverbotes erfolgen in den meisten Fällen auf Initiative der Polizei. Für einen Antrag reicht es nach den Regularien aus, dass ein Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder jemand in Gewahrsam genommen worden ist. Der Anlass hierfür kann auch fernab eines Fußballstadions liegen. In den meisten Fällen gibt es mittlerweile vor Erteilung eines Stadionverbotes ein Anhörungsverfahren, dass je nachdem wer das Stadionverbot ausspricht, unterschiedlich praktiziert wird. Ein Stadionverbot kann von den Verbänden sowie den einzelnen Vereinen ausgesprochen werden. Diese sind dann jeweils auch zuständig für die Aufhebung. Stadionverbote sind quasi nicht justiziabel. Die Angaben von Betroffenen im Anhörungsverfahren können auch in einem Strafverfahren verwendet werden. Es ist in jedem Falle ratsam, sich bei einem drohendem Stadionverbot mit der BWRH in Verbindung zu setzen. Niemand sollte dies allein mit sich ausmachen!

Die aktuellen Stadionverbotsrichtlinien findet ihr hier: Stadionverbotsrichtlinien