Moin Hansafans,
wie die meisten von euch wahrscheinlich schon aus den Medien mitbekommen haben, befindet sich seit ca. fünf Monaten ein 32 jähriger Hansafan in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, im November letzten Jahres beim Spiel Hansa Rostock gegen Dynamo Dresden Steine auf Polizisten geworfen zu haben und dabei in einem Fall den Tod eines Polizisten billigend in Kauf genommen zu haben. Dabei soll er aus einer Entfernung von etwa acht Metern einen Pflasterstein gegen einen Polizisten geworfen und diesen damit erheblich und schwer verletzt haben. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Rostock Anklage zum Landgericht Rostock wegen versuchten Totschlags erhoben, über deren Zulassung das Gericht noch nicht entschieden hat. Im Rahmen eines Haftprüfungstermins, in dem über die Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden werden sollte, verkündeten die Haftrichter, welche auch für die Hauptverhandlung zuständig sein werden, einen geänderten Haftbefehl. Sie verneinten den dringenden Tatverdacht eines versuchten Totschlags durch einen der Steinwürfe, den die Staatsanwaltschaft angenommen sehen möchte und milderten den Anklagevorwurf dahingehend ab, dass dem Angeschuldigten nunmehr nur noch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Ihre Entscheidung begründeten die Richter damit, dass die Polizisten eine aufwendige, den Körper und auch den Kopf gegen Gewalteinwirkung schützende Ausrüstung trugen. Zudem gebe es nach Ansicht der Haftrichter keine Anhaltspunkte dafür, dass der mutmaßliche Werfer davon ausging, er könne den Polizisten töten. Dies gelte weder für die Würfe mit zwei kleineren Steinen von 6cm Kantenlänge, noch für den Wurf mit einem etwas größeren Pflasterstein.
Mit großer Verwunderung und Unverständnis mussten wir nun die Äußerungen des Landesinnenministers aus M-V, Lorenz Caffier (CDU) dazu zur Kenntnis nehmen. Dieser wandte sich mit scharfer Kritik gegen die Entscheidung der Haftrichter und polterte in von ihm gewohnter Manier, dass diese Entscheidung eine fatale Doppelwirkung habe, welche Polizeibeamte „demotiviere“ und „aggressive Rowdys motiviere“. (http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Fan-Gewalt-gegen-Polizisten-Caffier-kritisiert-Richter)
Die Blau-Weiß-Rote Hilfe kritisiert diese Äußerung des Innenministers. Jegliche Einmischung und Kritik an den Entscheidungen der urteilsfindenden Richter seitens der Politik verbietet sich aus rechtsstaatlicher Sicht und ist nicht hinnehmbar! Mit seiner Kritik greift Caffier in das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung ein und missachtet dabei die Unabhängigkeit der Justiz. Es ist einzig und allein Aufgabe der erkennenden Richter, in Kenntnis der genauen Tatumstände ein entsprechendes Urteil zu finden. Diese versuchte Beeinflussung seitens des Landesinnenministers Caffier ist damit auf das Schärfste zu verurteilen. Die richterliche Unabhängigkeit ist ein Grundpfeiler der Gewaltenteilung und damit unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat und die Demokratie.
So kritisieren auch die beiden Strafverteidiger des Angeschuldigten in ihrer uns vorliegenden Pressemitteilung die Aussagen Caffiers zu Recht: „Es ist nicht Sache eines Innenministers, gerichtliche Entscheidungen fern ab von jeder Kenntnis des Sachverhalts anzugreifen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist eine der unverzichtbaren Säulen der rechtsstaatlichen Ordnung. Die Zeiten, in denen die Justiz nach politischen Vorgaben arbeitete, sind glücklicherweise vorbei. Das scheint bei dem Innenminister entweder noch nicht angekommen zu sein, oder er will sich an die Regeln des Rechtsstaats nicht halten. Es ist nicht Aufgabe der Justiz, Polizeibeamte zu motivieren, sondern das Recht richtig anzuwenden – ohne Ansehen der Person und fernab von politischen und polizeilichen Opportunitätserwägungen.“
Mit seinen Äußerungen versucht Caffier einmal mehr, seine schon bekannte „Law and Order“ Politik auf den Rücken der Fußballfans auszutragen und sich als Hardliner zu profilieren.
Fraglich bleibt außerdem, wie die Bewertung als gefährliche Körperverletzung, welche als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von immerhin 6 Monaten normiert, „Rowdys“ zu solchen und ähnlichen Tathandlungen motivieren sollte. Auch diese Schlussfolgerung Caffiers ist nicht nachvollziehbar und völlig abwegig.
Im Übrigen zeigt die juristisch an die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH angelehnte und folgerichtige Bewertung des Haftrichters, dass die Unabhängigkeit der Justiz, trotz des großen Verurteilungsinteresses der Staatanwaltschaft und der Polizei, hier noch gewahrt scheint.
Wir begrüßen die am Landgericht anscheinend vorhandene Vernunft und dass man sich dort nicht von Scharfmachern aus Politik und Kreisen der Staatsanwaltschaft sowie insbesondere der Rostocker Polizei beeinflussen bzw. treiben lässt und hoffen, dass dies auch im weiteren Verlauf des Verfahrens so bleiben wird. Wir fordern Herrn Caffier, welcher im Übrigen ausgebildeter Diplom-Ingenieur für Land- und Forsttechnik ist, daher ausdrücklich auf, die juristische Bewertung in Zukunft allein den sachkundigen Richtern zu überlassen und sich an die Regeln des Rechtsstaates und der demokratischen Grundordnung der Gewaltenteillung zu halten.
Des Weiteren ist in diesem Fall auffällig, dass die Verletzung des Polizeibeamten nicht weiter medial thematisiert bzw. hinterfragt wird. Nach unseren Informationen handelt es sich bei der Verletzung des Polizisten um eine Rippenprellung. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Untersuchungshaft seitens der Haftrichter aufrecht erhalten wurde, obwohl im weiteren Verfahren nur noch von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen wird. Hier macht sich aus unserer Sicht wieder deutlich bemerkbar, dass in Strafverfahren mit Fußballbezug immer wieder eine Art „Sonderstrafrecht“ angewendet wird und Beschuldigte in solchen Fällen deutlich härter als üblich behandelt werden.
Zudem ist die wiederholte Aussage in den Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Rostock zu kritisieren, demnach der Angeschuldigte bereits einschlägig vorbestraft sei. Dies kann aus Laiensicht nur so interpretiert werden, dass der Angeschuldigte bereits zuvor wegen eines versuchten Totschlags verurteilt wurde. Auf Nachfrage konnten wir jedoch in Erfahrung bringen, dass der Angeschuldigte lediglich wegen einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung strafrechtlich in Erscheinung getreten und nicht vorbestraft ist. Enttäuschend ist aus unserer Sicht, dass die Medien in diesem Fall jegliche kritischen Nachfragen und damit einhergehend ihre journalistische Sorgfaltspflicht vermissen lassen.
Eure Blau-Weiß-Rote Hilfe